Schirmchen schützt vor Schlaganfall

Veröffentlicht:

HANNOVER (dpa). Eine Methode zur Vorbeugung von Schlaganfall hat die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) vorgestellt. Die Mediziner implantieren dabei ein Schirmchen von drei Zentimetern Durchmesser in das linke Vorhof-Ohr.

Damit soll das Eintreten von Blutgerinnsels in die Blutbahn verhindert werden, teilte Professor Gunnar Klein von der MHH mit. Der Erfolg der Methode wurde in der groß angelegten Studie PROTECT AF bestätigt (Lancet 2009, 374, 534).

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Austausch notwendig

KBV rät dringend: Jetzt Ersatz für ältere Konnektoren beschaffen

Stellungnahme der American Academy of Sleep Medicine

Schläfrige Patienten: Müdigkeitsanamnese auf keinen Fall verschlafen

Sorgfältige Abklärung stets erforderlich

Hämatome bei Säuglingen: Immer Anzeichen für Kindesmisshandlung?

Lesetipps
Blutdruckmessung eines Mannes der auf seinem Bett liegt und schläft.

© Drazen Zigic / Getty Images / iStock

Mehr kardiale Ereignisse

Herzinsuffizienz: Niedriger nächtlicher Blutdruck von Nachteil

Ein Patient, bei dem Hidradenitis suppurativa unter den Achseln diagnostiziert wurde, mit sichtbaren roten, schmerzhaften Fisteln.

© Lea / stock.adobe.com

Hidradenitis suppurativa

Wie Acne inversa erkannt und behandelt wird

Ein Geldschein liegt in einer Mausefalle.

© photo 5000 / stock.adobe.com

Knackpunkt Selbstzahlerleistungen

Der richtige Umgang mit IGeL-Fallen