Neue Leitlinien
Im Zweifel lieber gleich Heparin
Ist für Patienten mit klinisch begründetem Verdacht auf eine Beinvenenthrombose nicht sofort ein Ultraschall verfügbar, sollte zur Überbrückung schon in der Praxis ein niedermolekulares Heparin gegeben werden. Das ist eine der wichtigsten Botschaften aus der aktualisierten Leitlinie.