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Klare Empfehlungen

HIV-positive Ärzte dürfen durchaus Kranke versorgen

Übertragungen der Aids-Erreger von Ärzten oder Pflegern auf Patienten sind extrem selten. Deshalb dürfen HIV-Positive auch Patienten behandeln und versorgen. Das ist allerdings an bestimmte Bedingungen gebunden.

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Handschuhe sind obligat.

Handschuhe sind obligat.

© pix4U / fotolia.com

NEU-ISENBURG (ple). Beschäftigte im Gesundheitswesen, die sich mit dem Aids-Erreger HIV infiziert haben, können unter bestimmten Bedingungen weiterhin ambulante oder stationäre Patienten versorgen.

Klare Empfehlungen für HIV-Infizierte im Gesundheitswesen haben die Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung der Viruskrankheiten und die Gesellschaft für Virologie vorgelegt. Sofern die HIV-Menge im Blut anhaltend unter 50 HIV-RNA-Kopien pro Milliliter liegt, können "alle operativen und invasiven Tätigkeiten" durch die Infizierten vorgenommen werden.

Dies setzt allerdings umsichtiges Verhalten der Infizierten voraus. Dazu gehört, dass bei solchen Tätigkeiten doppelte Handschuhe getragen werden.

Operationen sind verboten

Die Betroffenen dürfen keine Operationen oder Tätigkeiten vornehmen, bei denen das Virus leicht übertragen wird oder man sich leicht verletzen kann, also etwa Mikroverletzungen beim Knoten oder Nähen.

Außerdem müssen die Betroffenen den Empfehlungen zufolge regelmäßig arbeitsmedizinisch betreut werden und die Virusmenge im Blut mindestens alle drei Monate bestimmen lassen.

Zudem sollen sich die HIV-Infizierten kontinuierlich von einem erfahrenen HIV-Therapeuten betreuen lassen. Damit die Virusmenge konstant niedrig bleibt - und damit die Infektiosität - ist die strikte Einhaltung der antiretroviralen Therapie unerlässlich.

Bisher ist in Deutschland keine HIV-Übertragung durch einen Mitarbeiter im Gesundheitswesen dokumentiert, weltweit sind es vier Fälle.

www.dvv-ev.de

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