HIV

160 000 Euro Schmerzensgeld für Ansteckung gefordert

Eine Frau fordert vor dem Oberlandesgericht München 160 000 Euro Schmerzensgeld von einem Mann, der sie mit HIV angesteckt haben soll.

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MÜNCHEN. Die heute 60-Jährige hatte den Mann 2012 kennengelernt und nach eigenen Angaben vor dem ersten Sex einen HIV-Test verlangt, weil seine frühere Lebensgefährtin an einer Immunschwäche gestorben war. Er habe allerdings entgegen der Absprache nur einen allgemeinen Gesundheitscheck und keinen HIV-Test gemacht und gesagt, bei ihm sei alles in Ordnung.

Vor Gericht ging es am Mittwoch etwa um den Zeitpunkt der Ansteckung. Dazu wurde ein sachverständiger Arzt angehört. Das Landgericht München hatte in vorheriger Instanz ein Schmerzensgeld von 110 000 Euro bewilligt, dagegen legte der Beklagte Rechtsmittel ein. Die Klägerin legte Anschlussberufung ein und erhebt nun wieder ihre Ursprungsforderung von 160 000 Euro. Ein Urteil will das Gericht am 8. Februar verkünden.

 Es ist nicht das erste Mal, dass eine HIV-Infektion die Justiz beschäftigt. Nach Angaben der Deutschen Aids-Hilfe gab es seit 1987 50 Strafrechtsprozesse, von denen zwei noch nicht abgeschlossen sind. Zivilprozesse kämen seltener vor. Die Aids-Hilfe weiß nach Angaben ihres Sprechers Holger Wicht von dreien.

Die Deutsche Aids-Hilfe lehnt die Strafbarkeit der HIV-Übertragung ab. Sie bürde, so die Begründung, Menschen mit HIV einseitig die Verantwortung auf. Jeder Mensch könne und müsse jedoch selbst für Schutz sorgen. (dpa)

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