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Früherkennung hilft, Sterilität vorzubeugen

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Infektionen mit Chlamydia trachomatis gehören zu den am weitesten verbreiteten sexuell übertragbaren Krankheiten. Nach Schätzungen kommt es in Deutschland zu etwa 500 000 Neuinfektionen pro Jahr. Die Erreger werden von Mann und Frau unbemerkt verbreitet, was zu erheblichen Folgeschäden führen kann: Chlamydia trachomatis gilt als ein Hauptverursacher von Unfruchtbarkeit bei Frauen. Eine Infektion lässt sich mit einem Antigen- oder Antikörper-Test oder mit Polymerase-Kettenreaktion (PCR) auf Chlamydien-DNA nachweisen.

Untersuchungen auf Chlamydien sollten ja nach der individuellen Lebenssituation des Patienten ab einem Alter von 18 Jahren vorgenommen werden. Bei Frauen wird ein Tupfer in den Endozervixkanal eingeführt und 3 bis 5 Sekunden lang an der Zervixwand gedreht, um eine genügende Entnahme von Epithelzellen sicherzustellen. Bei Männern erfolgt eine urethrale Abstrichprobe. Anschließend wird der Tupfer in ein pufferhaltiges Transportröhrchen gegeben und das Tupferstäbchen an der markierten Stelle abgebrochen. Das Röhrchen muss samt Tupfer sorgfältig verschlossen werden. Der Transport kann bei Raumtemperatur erfolgen. Sollte die Probe nicht umgehend verschickt werden können, empfiehlt sich eine Lagerung bei 2° bis 8° C. Weitere Probematerialien sind Urin, Ejakulat und Punktate.

EBM-Abrechnung: Mutterschaftsvorsorge: Ziffer 01813 (215 Punkte), seit Juli 2007 auch Antigen-Nachweis mit Amplifikation. Außerhalb der Mutterschaftsvorsorge für den Antigen-Nachweis Ziffer 32702 (9,70 Euro) oder Antikörper-Nachweis Ziffer 32589 (11,20 Euro).

GOÄ-Abrechnung: Abgerechnet wird mit dem 1,0 bis 1,15 fachen Satz nach der GOÄ-Ziffer 4525 (14,57 bis 16,76 Euro) oder der PCR-Test nach 4780, 4783 und 4785 (99,09 bis 113,95 Euro) zuzüglich Probennahme und Beratung.

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