Bundestag beschließt Meldepflicht für Mumps & Co

BERLIN (fst). Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag für Ärzte und Labore eine Meldepflicht für Mumps, Windpocken, Keuchhusten und Röteln eingeführt. Dazu wurde die Umsetzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) neu geregelt.

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Die IGV sind ein Rechtsinstrument, mit dem die Weltgesundheitsorganisation (WHO) versucht, die Ausbreitung von Krankheiten über Grenzen hinaus zu verhindern. Nationale Anlaufstelle ist künftig das sogenannte "Gemeinsame Melde- und Lagezentraum" im Bundesamt für Bevölkerungsschutz.

Im Gesundheitsausschuss ist die Vorschrift aufgenommen worden, dass Impfungen gegen Gelbfieber nur von solchen Ärzten vorgenommen werden dürfen, die die fachliche Qualifikation sowie die nötigen Lagermöglichkeiten haben.

Die SPD hatte im Ausschuss moniert, die Verkürzung der Meldefrist für Infektionskrankheiten auf den nächsten Arbeitstag, sei immer noch zu lang.

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