KOMMENTAR

Noch ein Argument für Influenza-Impfung

Von Gabriele Wagner Veröffentlicht:

Influenza-Impfungen schützen nicht nur vor der Virusgrippe, sondern sie reduzieren offensichtlich auch die kardiovaskulären Sterberaten. Das wurde jetzt für Patienten nachgewiesen, die eine KHK haben oder einen Herzinfarkt bekommen haben.

In der FLUVACS-Studie wurde für Patienten, die gegen Influenza geimpft wurden, nach einem Jahr eine um zwei Drittel erniedrigte kardiovaskuläre Sterberate festgestellt. Warum das so ist, wissen die argentinischen Kollegen zwar nicht.

Diskutiert wird zum Beispiel, daß durch die Impfung das Immunsystem allgemein gestärkt wird, wovon die herzkranken Patienten profitieren. Aber auch wenn der Schutzmechanismus vor kardiovaskulären Komplikationen durch die Studie nicht erklärt werden kann, so sind ihre Ergebnisse doch ein weiteres Argument dafür, alle über 60 Jahre zu impfen, wie in Deutschland ja auch empfohlen.

Lesen Sie dazu auch: Impfung gegen Influenza schützt kranke Herzen

Mehr zum Thema

Mangelnde Aufklärung drückt Impfquote

Woran es bei der HPV-Impfung hapert

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Medikamenten Rezept auf dem Schreibtisch einer Arzt Praxis

© Henrik Dolle / stock.adobe.com

Langfinger unterwegs

KV Sachsen warnt vor Rezeptdiebstählen in Arztpraxen

Ein Vorteil bei ärztlichen Patientinnen und Patienten: Die Kommunikation läuft direkter. (Motiv mit Fotomodellen)

© contrastwerkstatt / stock.adobe.com

Berufsrecht

Kollegen als Patienten? Was das fürs Honorar bedeutet