Sechsfachvakzine - kein Beleg für Sicherheitsmängel

LANGEN (eis). Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Todesfällen bei Kleinkindern und der Sechsfachimpfung ist nicht zu belegen, hatte das Europäische Committee for Proprietary Medicinal Products (CPMP) vergangenes Jahr geurteilt. Über die bis Frühjahr 2003 gemeldeten Todesfälle berichtet jetzt noch einmal die Zeitschrift "Focus".

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In dem "Focus"-Artikel wird der Essener Rechtsmediziner PD Thomas Bajanowski zitiert, der kürzlich über den zeitlichen Zusammenhang zwischen der Impfung und Todesfällen an plötzlichem Kindstod berichtet hatte.

Neue Erkenntnisse zur Sicherheit der Vakzinen gibt der Artikel nicht. Ausführliche Informationen über 16 Kleinkinder, die zwischen vier Stunden und 38 Tagen nach einer Sechsfachimpfung gestorben waren, hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) bereits 2003 publiziert (Kinder und Jugendarzt 34, 2003, 608).

Bei fünf Kindern davon, die binnen 24 Stunden nach der Impfung gestorben waren, wurde damals als Gemeinsamkeit nur ein Hirnödem festgestellt. Bei den übrigen elf Kindern wurde achtmal die Diagnose Plötzlicher Kindstod gestellt.

Die Zahl der pro Jahr gemeldeten Todesfälle an Plötzlichem Kindstod habe sich aber seit Einführung der Sechsfachimpfstoffe nicht erhöht, so das PEI. Um solche Todesfälle künftig genauer analysieren zu können, sollen ab 1. Januar 2005 die Gesundheitsämter alle gestorbenen Kinder bis zwei Jahre dem Robert-Koch-Institut melden.

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