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Schutzimpfungen sind Pflichtleistung der Kassen ab 1. Juli

BERLIN (HL/juk). Krankenkassen müssen ab dem 1. Juli alle Schutzimpfungen bezahlen, die die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut empfiehlt. Eine entsprechende Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss jetzt beschlossen.

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Für Ärzte bedeutet dies: Sie können allen Patienten, unabhängig davon, bei welcher Kasse sie versichert sind, Schutzimpfungen empfehlen, ohne dass den Patienten dafür Kosten entstehen. Dazu zählt auch die Impfung gegen das Zervix-Karzinom.

Derzeit übernehmen die Kassen die Kosten für die HPV-Impfung als freiwillige Satzungsleistung. Nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission soll sie von Mädchen im Alter zwischen zwölf und 17 Jahren idealerweise vor dem ersten Geschlechtsverkehr genutzt werden.

Für diese Gruppe ist die Impfung nun eine GKV-Pflichtleistung. Etliche Krankenkassen erstatten sie allerdings auch für junge Frauen. Die Dreimal-Impfung einschließlich der ärztlichen Leistung kostet rund 500 Euro. Der Gemeinsame Bundesausschuss erwägt, ob ein Register eingeführt werden soll, um die Langzeiteffekte der Impfung abschätzen zu können.

Die Richtlinie wird voraussichtlich am 1. Juli 2007 in Kraft treten. Die KVen und Kassen werden auch weiterhin das Honorar für die Impfleistungen aushandeln. Unberührt vom Beschluss bleiben außerdem die Reise-Impfungen: Sie sind weiterhin keine Pflichtleistungen der Krankenkassen.

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