Strenge Impfregelungen stoßen in Berlin auf heftigen Widerstand

BERLIN (ami). Zu Beginn der Grippe-Impf-Saison weist die KV Berlin die Ärzte in der Hauptstadt darauf hin, dass nur noch Allgemeinmediziner alle Impfungen vornehmen dürfen.

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Fachärzte dürfen demnach nur noch fachgebietsbezogen impfen, auch wenn sie eine Impfberechtigung der KV haben. Nach Angaben der KV Berlin geht diese Änderung auf die neue Richtlinie zu Schutzimpfungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zurück. Sie wurde vom Bundesgesundheitsministerium nicht beanstandet und tritt nun rückwirkend zum 1. Juli in Kraft. Kern der Neuregelung ist, dass Krankenkassen seit dem 1. Juli alle Schutzimpfungen bezahlen müssen, die die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut empfiehlt.

Allerdings dürfen Fachärzte den KV-Informationen zufolge noch im Not- und Bereitschaftsdienst Impfungen vornehmen, die nicht zu ihrem Fachgebiet gehören. Kinder- und Jugendärzte dürfen nur noch Patienten bis zum 18. Geburtstag impfen. Die einzige Impfung, für die die Neuregelung nicht gilt, ist die Tetanusimpfung bei der Behandlung von Verletzten. Dazu sei jeder Arzt berechtigt und verpflichtet.

KV-Vorstandsmitglied Burkhard Bratzke fürchtet, dass diese Einschränkungen zu weiteren Impflücken führen können. So erwartet Bratzke, dass viele Frauen, die sich bislang beim Gynäkologen impfen lassen, künftig auf eine Impfung verzichten, wenn sie dafür zusätzlich zum Allgemeinmediziner müssten. Die Regelung bringe zudem viele Abgrenzungsprobleme zwischen den Fachgruppen mit sich und berge somit für Ärzte das Risiko eines Arzneimittelregresses für Impfstoffe.

"Ich hoffe, dass die Kammern sich des Problems annehmen und eine Erweiterung der Fachgebietsgrenzen beschließen", sagte Bratzke. Seiner Auffassung nach sollten für Impfungen genau wie für Notfälle die Fachgebietsgrenzen aufgehoben werden.

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