Impfabstände gegen HPV niemals zu groß?

Junge Mädchen, die den dritten HPV-Impftermin verpasst haben, können nach Expertenmeinung noch mehr als zwölf Monate nach der ersten Spritze die dritte erhalten.

Veröffentlicht:
Jede Impfung zählt - auch bei der Immunisierung gegen HPV.

Jede Impfung zählt - auch bei der Immunisierung gegen HPV.

© Gina Sanders / fotolia.com

POTSDAM (sir). Physiologisch sei dieser Abstand durchaus plausibel, so Dr. Martin Terhardt aus Ratingen. "Und auch die Aussagen der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts im Epidemiologischen Bulletin 30/2010 passen dazu."

Dort steht allgemein zu Impfungen: "Für einen lang andauernden Impfschutz ist es von besonderer Bedeutung, dass bei der Grundimmunisierung der empfohlene Mindestzeitraum zwischen vorletzter und letzter Impfung nicht unterschritten wird. Andererseits gilt für die Mehrzahl der Impfschemata, dass es keine unzulässig großen Abstände zwischen den Impfungen gibt. Jede Impfung zählt!"

Das hieße im Klartext: Es kann wichtiger sein, die letzte Impfung einer Grundimmunisierung "spät genug" zu geben als "früh genug".

Über eine Kostenerstattung durch die Krankenversicherer bei einem zeitlichen Abstand von mehr als zwölf Monaten nach der ersten HPV-Impfdosis sei leider keine definitive Aussage möglich, sagte Terhardt.

Es könne jedoch nicht angehen, dass zweimal gegen HPV geimpfte Mädchen die dritte Impfung wegen eines zu großen Impfabstands verweigert werde.

Mehr zum Thema

Sie fragen – Experten antworten

Bei HPV-Nachweis: Sollte nun auch der Ehepartner geimpft werden?

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Bei HPV-Nachweis: Sollte nun auch der Ehepartner geimpft werden?

Lesetipps
Nahaufnahme einer Ärztin, die einer Patientin ein Rezept ausstellt.

© Kzenon / stock.adobe.com

Umfrage in Baden-Württemberg

Opioide in Hausarztpraxen oft nicht leitliniengerecht eingesetzt