Grippeschutz

Stiftung Patientenschutz will GBA Beine machen

Bis die Kassen gemäß STIKO-Empfehlung regelmäßig viervalenten Grippeimpfstoff zahlen müssen, dauert es noch. Die Stiftung Patientenschutz will nicht warten und fordert, die Verfahrensdauer beim GBA abzukürzen.

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Gut geimpft? Der Dreifachimpfstoff schützt in diesem Jahr laut Experten nur bedingt.

Gut geimpft? Der Dreifachimpfstoff schützt in diesem Jahr laut Experten nur bedingt.

© Franz Pfluegl / stock.adobe.com

BERLIN. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz wünscht sich einen besseren Grippe-Impfschutz – sofort! "Deshalb muss der Gesetzgeber für solche Gefährdungssituationen ein Eilverfahren einführen", fordert Stiftungsvorstand Eugen Brysch.

Hintergrund: Im November hatte die Ständige Impfkommission (STIKO) die regelhafte Vierfach-Grippeimpfung empfohlen. Der bis dato gängige Dreifachimpfstoff hilft gerade in der aktuellen Saison laut Experten nur bedingt, da bestimmte Influenza-B-Viren, die aktuell rund die Hälfte der nachgewiesenen Infektionen verursacht haben sollen, nur von der Vierfachversion abgedeckt werden.

Der über die Aufnahme neuer Leistungen in den GKV-Katalog befindende Gemeinsame Bundesausschuss hatte im Januar mitgeteilt, nach der STIKO-Empfehlung zügig über eine Beschlussfassung zum Vierfachstoff beraten zu wollen. "Hierfür besteht eine gesetzliche Frist von maximal drei Monaten", so GBA-Chef Josef Hecken.

Brysch will nicht warten

Solange will Brysch offenbar nicht warten. Dass der GBA eine Entscheidung erst im April treffen wolle, sei viel zu spät für die diesjährige Grippesaison, begründet der Patientenschützer seine Forderung nach einer Abkürzung der üblichen GBA-Verfahrenswege.

Zuletzt hatte die Grippewelle in Deutschland einen neuen Höhepunkt erreicht. In der dritten Februarwoche registrierte das RKI 24.000 Grippefälle. Mindestens 136 Menschen starben nachweislich nach einer Infektion, vorwiegend alte Menschen mit Vorerkrankungen.

Allerdings betonen die KVen wiederholt, dass Ärzte, die solchen Risikopatienten Vierfachimpfstoff verordnen, deswegen bei guter Dokumentation keinen Konflikt mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot riskieren. (dpa/cw)

Lesen Sie dazu auch: Robert Koch-Institut: Grippewelle auf neuem Rekordniveau

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