RKI-Merkblatt zu Clostridium difficile
NEU-ISENBURG (eb). Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat ein Merkblatt zu Clostridium difficile (CDI) veröffentlicht. Das Darmbakterium wurde Ende der 1970er Jahre als Erreger von nosokomialen Durchfallerkrankungen identifiziert. Für schwer verlaufende Fälle besteht eine Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz. Seit 2003 wird weltweit über eine Zunahme der CDI-Fälle und der Schwere der Erkrankungen berichtet.
In Deutschland ist die Zahl der Infektionen zwischen 2000 und 2006 von 7 auf etwa 80 Fälle pro 100 000 stationäre Patienten gestiegen. Zudem wurde ein neuer Stamm mit besonderer Virulenz beobachtet. Das Merkblatt des RKI enthält außer Infos zum Erreger Angaben zu Diagnostik, Therapie, Präventiv- und Bekämpfungsmaßnahmen sowie Maßnahmen bei Ausbrüchen und zum Melden.