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Der Standpunkt

Weg mit den Grenzwerten!

Von Michael Hubert Veröffentlicht:

Der Autor ist Redakteur im Medizin-Ressort der "Ärzte Zeitung". Schreiben Sie ihm: michael.hubert@springer.com

Ein Unbekannter hat eine dioxinhaltige Lösung in einen Brunnen der Trinkwasserversorgung von Hamburg gekippt. Eine Sonderkommission ermittelt. Dies ist nur eine Fiktion.

Doch was würde dem Täter drohen, bekäme die Justiz ihn in die Hände? Geldstrafe, Bewährungsstrafe? Nein! Die Anklage hieße: Mordversuch. Er würde zumindest wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in den Knast müssen - auch dann, wenn der Dioxinwert beim Wasser aus dem Hahn unter dem Grenzwert liegt.

Und das ist eines der Probleme beim aktuellen Dioxinskandal: der Grenzwert - im Lebensmittelrecht. Denn er wird verstanden im Sinne von "bis hierhin darf Dioxin im Produkt sein".

Auch jetzt sind wohl Futtermittelhersteller bis an diese Grenze gegangen - und haben sie manchmal doch überschritten.

Mitunter wird der Begriff Grenzwert noch "kreativer" interpretiert: "Ohne Grenzwert für Substanz X darf unbegrenzt davon im Lebensmittel sein" - praktiziert vor Jahren im Tomatenmark-Skandal.

Damals wurden große Mengen von Pilzsporen in Tomatenmark gefunden. Es hieß, "es gibt doch gar keine Grenzwerte dafür". Immerhin ging das vor Gericht nicht durch.

Nun hat eine toxische Substanz wie Dioxin nichts, aber auch gar nichts in Lebensmitteln zu suchen. Weder im Tierfutter, im Tier, seinem Fleisch, noch in tierischen Produkten wie Eiern und Milch.

Für die simple Botschaft "Gift hat nichts im Essen zu suchen", braucht es keine Grenzwerte. Dabei ist klar: Weniger Dioxin als in der Umwelt, kann auch im Ei nicht sein.

Es gibt halt eine natürliche, nicht vermeidbare Belastung. Nur mehr darf es dann auch nicht sein. Klar ist auch: Die natürliche Belastung differiert. Ein Raubfisch ist stärker mit Quecksilber belastet als seine Beutetiere.

Wer über das nicht vermeidbare Maß hinaus Dioxin in seinen Produkten hat, begeht Körperverletzung. Wer minderwertiges dioxinhaltiges Futter liefert, begeht Betrug.

Neue Gesetze sind nicht nötig, wir haben das Strafrecht. Wir brauchen nur Gerichte, die ihre Spielräume auch ausschöpfen. Und: Weg mit den - juristischen - Grenzwerten!

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Kommentare
Dr. Horst Grünwoldt 21.01.201120:33 Uhr

Grenzwerte

Sofern sie toxikologisch begründet sind, sind Grenzwerte von Inhaltsstoffen in Lebensmitteln sinnvoll. Wenn allerdings, -wie im gegenwertigen sog. Dioxinskandal-, im pikogramm-Meßbereich von 2-3- fachen Überschreitungen der Grenzwerte Verbraucherpanik verursacht wird, so ist das nach m.E. unsinnig. Bei solchen, an der Nachweisgrenze liegenden Dimensionen, sollte man vom Vergiftungsrisiko erst bei 10-facher Überschreitung und Dauerkonsum des kontaminierten Lebensmittels sprechen und dem angemessene Risikoeinschätzungen von amtlicher Seite veröffentlichen. Schließlich rechnen wir bei pH-Wertbestimmungen auch in Logarithmen oder Zehnerpotenzen.
Dr. med. vet. Horst Grünwoldt aus Rostock

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