Problem Ethik

Therapie künftig nach Tumorsubtyp?

Neue gentechnische Methoden sollen helfen, effektivere Arzneien gegen Krebs zu entwickeln und so die Therapie zu verbessern. Das wirft allerdings ethische und juristische Fragen auf.

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Erbgut im Blick: Hoffnungsträger für die Krebstherapie.

Erbgut im Blick: Hoffnungsträger für die Krebstherapie.

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STUTTGART. Um moderne, zielgerichtete Therapien gegen Krebs zu entwickeln, bauen Wissenschaftler nicht mehr nur auf diejenigen Informationen, die sie aus der Analyse einzelner Gene gewinnen, sondern sequenzieren große Teile des Erbguts oder gleich das gesamte Genom.

So gibt es zum Beispiel in der Gruppe der sehr inhomogenen triple-negativen Brustkrebspatientinnen mehrere Tumorsubtypen, die möglicherweise unterschiedliche Therapieansätze erfordern, wie Privatdozent Dr. Stefan Wiemann vom Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg während der DGHO-Jahrestagung in Stuttgart berichtete.

Bei 15 bis 20 Prozent der Patientinnen haben die Brustkrebszellen weder Östrogen- oder Progesteronrezeptoren noch eine HER2-Überexpression. Diese triple-negativen Tumoren verhalten sich besonders aggressiv, die Therapie der Frauen ist erschwert.

Detaillierte genetische Informationen über die Subtypen liefert der vor kurzem veröffentlichte Krebsgenom-Atlas (Nature 2012; 490: 61-70). Analysiert wurden alle Abschnitte des Genoms, die die Baupläne für die Eiweißsynthese enthalten.

Im Internationalen Krebsgenomkonsortium sollen die Genome aller Tumoren sequenziert werden. Auch Deutschland ist mit Wissenschaftlern aus Heidelberg beteiligt, die unter anderem das Genom von Hirntumoren analysieren.

Kodex gefordert

In Heidelberg am Nationalen Centrum für Tumorerkrankungen wird die Sequenzierung des gesamten Genoms bereits für klinische Zwecke vorbereitet.

Eine solche Totalsequenzierung, die schon bald innerhalb weniger Tage möglich sein wird, bringt auch ethische und rechtliche Probleme mit sich.

Um die Zusammenhänge zu erforschen, wurde das EURAT-Projekt an der Universität Heidelberg gegründet, wie Wiemann bei der Tagung in Stuttgart weiter berichtete.

Zu klären ist zum Beispiel, wie Patienten vorab über alle Befunde, die unterschiedlich relevant sind, aufgeklärt werden können.

Und: Wie kann das Recht auf Nichtwissen, etwa beim Zufallsbefund einer derzeit nicht behandelbaren Erkrankung, gewährleistet werden? Und: Was ist mit den Wissenschaftlern, die an der Sequenzierung beteiligt sind?

Wiemann: "Ich als Biologe habe den hippokratischen Eid nicht geleistet, nichtsdestotrotz habe ich einen tiefen Einblick in die genetischen Daten der Patienten."

Die an der Sequenzierung Beteiligten müssten einen Kodex unterschreiben, dass sie entsprechend dem hippokratischen Eid die Schweigepflicht wahren. (ple)

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