Onkologie

Bedeutet "Big Data" auch großer Nutzen?

Veröffentlicht:

Krebsforscher wollen komplette Genome sequenzieren, um maßgeschneiderte Therapien empfehlen zu können. Doch es gibt Zweifel: Ist der Aufwand gerechtfertigt?

MANNHEIM. Am Nationalen Centrum für Tumorerkrankungen (NCT), Heidelberg, sollen künftig bei allen Krebskranken das Tumorgenom und ein gesundes Referenzgenom komplett sequenziert werden.

Der Vergleich beider Sequenzen liefert einen individuellen Katalog somatischer Mutationen, anhand dessen sich individuelle Angriffspunkte für Tumortherapien identifizieren lassen.

Was intuitiv überzeugend klingt, ist ein enormer Aufwand. Pro Genom werden drei Milliarden Basenpaare jeweils 30 Mal gelesen, um zuverlässige Datensätze zu erhalten.

Das NCT hat dafür zehn neue Sequenziermaschinen erworben, die zusammen etwa 18.000 Patienten pro Jahr analysieren können. "Dabei entstehen Datenmengen von 5 bis 10 Terabyte pro Tag", sagte Dr. Matthias Schlesner vom DKFZ beim Internistenkongress. Schlesner ist überzeugt, dass sich der Aufwand lohnt.

In der kürzlich abgeschlossenen Pilotphase der deutschlandweiten Studie INFORM bei Kindern mit Tumorrezidiven seien die Ansprechraten beeindruckend gewesen.

Im Publikum war dennoch eine gewisse Skepsis zu vernehmen. Diskutiert wurde, ob das Verfahren wirklich oft genug zu Veränderungen der Therapieentscheidungen führt.

Schlesner sagte, dass die IT-basierte Analyse bei mehr als der Hälfte der Kinder in der Studie INFORM Zusatzinfos habe liefern können. Er gab aber auch zu, dass diese Quote bei Erwachsenen deutlich geringer ist. Eine andere Frage: Wäre die Mutationsdiagnostik mit Biomarker-Panels nicht günstiger?

Hier gab Schlesner zu bedenken, dass die Kosten für die Sequenzierung stark fallen. Dadurch werde die ungezielte Komplettsequenzierung preislich konkurrenzfähig, vor allem wenn berücksichtigt werde, dass dadurch deutlich mehr Informationen verfügbar seien. (gvg)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Screening mit digitaler Brusttomosynthese

KI könnte jedes dritte Intervallkarzinom verhindern

Prävention

Mammografie-Screening: Das sind Hindernisse und Motivatoren

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Schematische Wirkprinzipien verschiedener immuntherapeutischer Ansätze beim Multiplen Myelom

© Johnson & Johnson

Therapie des Multiplen Myeloms

Ebnet die Präzisionsmedizin den Weg zur funktionellen Heilung dieser Neoplasie?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Janssen-Cilag GmbH, Neuss
Abb. 1: APPULSE-PNH-Studie: Hämoglobin-Werte und ARC während des 24-wöchigen Studienzeitraums

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [8]

Paroxysmale nächtliche Hämoglobinurie (PNH)

Nach Umstellung auf Iptacopan: Hämoglobin-Wert klinisch relevant verbessert

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Novartis Pharma GmbH, Nürnberg
Tab. 1: Im Rahmen des Ringversuchs eingesetzte Anti-Claudin-18.2-Antikörperklone: Erfolgsraten und Problemanalyse. Berücksichtigt wurden Antikörper, die in 2 Laboren verwendet wurden

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [8]

Adenokarzinom des Magens/gastroösophagealen Übergangs

Claudin-18.2-Testung – wichtige Aspekte in der Praxis

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Astellas Pharma GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein Mann greift sich an den Fuß.

© Jan-Otto / Getty Images / iStock

Therapievergleich

Akuter Gichtanfall: Am Ende machen alle Wirkstoffe ihren Job

Ein Hinweisschild mit Bundesadler vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

© Uli Deck/picture alliance/dpa

Update

Urteil

Bundesverfassungsgericht: Triage-Regelung nicht mit Grundgesetz vereinbar