Nur Kosmetik oder schon Therapie?

Die Entfernung von Altersflecken kann nur die Haut glätten oder aber Entzündungen verhindern. Was Schönheit und was Therapie ist, sollten Ärzte entscheiden.

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BERLIN (gvg). Wann hört die kurative Medizin auf, wann beginnt die ästhetische Medizin? Oft ist der Übergang fließend. Beim Innovationskongress des Berliner IGES-Instituts wurde vor zu pauschaler Abgrenzung gewarnt.

Jung und knackig, das ist noch immer das Schönheitsideal für die große Mehrheit der Bevölkerung. Ob mit Botulinumtoxin, Operationen oder Cremes: Die Medizin kann dazu beitragen, dem Ideal zumindest einige Schrittchen näher zu kommen. Für ein solidarisch finanziertes Gesundheitswesen stellen sich hier freilich Fragen: Wann genau dient ein Eingriff oder eine andere Therapie nur der Schönheit und ist damit bei der Finanzierung Privatsache?

Die Hautärztin Professor Dorothée Nashan vom Universitätsklinikum Freiburg wandte sich gegen pauschale Kategorisierungen. "An der Art des Eingriffs lässt sich nicht festmachen, was der Schönheit dient und was therapeutisch sinnvoll ist", sagte Nashan. Was bei dem einen nur das Aussehen aufhübsche, könne bei dem anderen durchaus medizinisch indiziert sein.

Nashan machte das in Berlin an mehreren Beispielen fest. So sei die Entfernung von Altersflecken zunächst einmal ein Eingriff, der der Schönheit diene. Die Areale könnten aber auch entzündlich verändert sein, wodurch die Entfernung eine medizinische Indikation bekomme.

Auch könne sich hinter einem Altersfleck in seltenen Fällen ein Melanom verbergen. Das spreche ebenfalls dafür, dass ein kosmetischer (Laser-)Eingriff an dieser Stelle mit dermatologischer Fachkompetenz erfolgen sollte.

Auch Alterswarzen können sowohl ein kosmetisches als auch ein medizinisches Problem sein: "Sie sind bei einigen Patienten ein Signal für Bronchial- oder Dickdarmkarzinome. Daran muss bei der Beseitigung zumindest gedacht werden", so Nashan.

Vor dem Hintergrund dieser und ähnlicher Beispiele hält die Hautärztin es nicht für sinnvoll, wenn bestimmte Eingriffe nur deswegen nicht erstattet werden, weil sie überwiegend zu kosmetischen Zwecken eingesetzt werden.

Nashan: "Die Entscheidung darüber, was ein medizinischer und was ein kosmetischer Eingriff ist, sollte in der Ärzteschaft verankert bleiben. Manchmal müssen wir verjüngen. Manchmal können wir. Und manchmal sollten wir es nicht tun."

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