Weitere Restriktionen für Sonnenbänke geplant
BERLIN (wma). Für Minderjährige sind Solarien inzwischen verboten. Nun soll eine ergänzende Verordnung mit Qualitäts- und Sicherheitskriterien erarbeitet werden, die auch Nutzer über 18 Jahre vor einem Übermaß an künstlicher UV-Strahlung schützt.
Veröffentlicht:Die Nutzung von Solarien gehört der WHO zufolge zu den gefährlichsten Krebs erzeugenden Faktoren. Wer jünger als 30 ist und mehr als zehnmal pro Jahr ein Solarium aufsucht, hat ein um 75 Prozent erhöhtes Risiko für ein malignes Melanom, berichtete Gerd Nettkoven, Geschäftsführer der Deutschen Krebshilfe, bei einer Veranstaltung in Berlin.
Das seit dem 4. August rechtskräftige Gesetz zum Schutz vor UV-Strahlung* verbietet Minderjährigen die Nutzung von Solarien zu kosmetischen Zwecken. Die Deutsche Krebshilfe und die Strahlenschutzkommission drängen jetzt darauf, das durch Rechtsverordnungen auszubauen. Ziel sei, die Nutzung von Solarien - wenn sie den Menschen schon nicht ausgeredet werden kann - zumindest so sicher wie möglich zu machen, sagte Professor Rolf Michel, Vorsitzender der Strahlenschutzkommission.
Übereinstimmend fordern internationale Experten: Beschränkung der Bestrahlungsstärke in Sonnenstudios auf 0,3 W/m2, Ausgabe von Schutzbrillen, Schutz vor Sonnenbrand durch Notausschaltung, Einsatz von qualifiziertem Personal, das regelmäßig fortgebildet wird, Verbot von Münzsolarien, etwa in Schwimmbädern und Fitness-Centern, Verbot der Werbung mit "positiven biologischen Wirkungen", keine medizinische Anwendung von UV-Strahlen bei chronischen Hauterkrankungen außerhalb von Arztpraxen und Kliniken.
Auf die Freiwilligkeit bei Solarienbetreibern zu setzen, habe sich als Irrweg erwiesen, sagte Professor Eckhardt W. Breitbart von der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention. Nur etwa 600 der 5600 bundesdeutschen Sonnenstudios sind zertifiziert. Und auch dort ist nach Stichproben nur bei vier Prozent tatsächlich qualifiziertes Personal tätig.
*Gesetz zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen bei der Anwendung am Menschen (NiSG)