Sonntag, 12. Februar 2012
Ärzte Zeitung, 10.02.2010

Tätowierungs-Pigment täuscht Metastase vor

Farbstoff-Pigmente aus Tätowierungen können sich in Lymphknoten ansammeln und dort bösartige Metastasierungen vortäuschen. Das zeigt die Fallgeschichte einer 22-jährigen Patientin der Universitätsklinik Düsseldorf.

Von Thomas Meißner

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Schmucktätowierung des rechten Malleolus lateralis einer Patientin mit malignem Melanom, oben: Blauschwarz pigmentierter Sentinellymphknoten der rechten Leiste. Schmucktätowierung des rechten Malleolus lateralis einer Patientin mit malignem Melanom, oben: Blauschwarz pigmentierter Sentinellymphknoten der rechten Leiste. © (4) Professor Bernhard Homey, Universitätsklinik Düsseldorf

DÜSSELDORF. Besonders bei Patienten mit malignem Melanom sollten Schmucktätowierungen unbedingt dokumentiert werden, empfehlen Hautärzte aus Düsseldorf, die eine Fallgeschichte zu einem Tätowierungs-Pigment vorgestellt haben.

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Histopathologische Untersuchung des Sentinellymphknotens der rechten Leiste (HE, Vergrößerung 400:1)

Beim Vorhandensein von Tätowierungen kann nur ein Pathologe zwischen einem womöglich wegen einer bösartigen Grundkrankheit vergrößerten oder einem pigmentierten Lymphknoten unterscheiden, betonen Professor Bernhard Homey von der Universitätshautklinik Düsseldorf und seine Kollegen. Das ist insofern von Bedeutung, als gegebenenfalls über die radikale chirurgische Entfernung solcher Lymphknoten entschieden werden muss.

Homey und seine Kollegen schildern den Fall einer 22-jährigen Frau mit superfiziell spreitendem malignem Melanom am rechten Oberschenkel ohne Hinweis auf Metastasen (Der Hautarzt 60, 2009, 781). Jedoch hatte die Frau bei der Extirpation des Sentinellymphknotens im Abflussgebiet des Melanoms einen metastasensuspekten, blauschwarz pigmentierten Lymphknoten.

Bei der histologischen Aufarbeitung des Lymphknotens fand der Pathologe jedoch keine Melan-A-positiven Zellen darin, sondern jede Menge schwarzes Pigment. Die junge Frau hatte Tätowierungen am rechten Außenknöchel, rechts inguinal und im Sakralbereich. Die Farbpigmente waren über das Gefäß- und Lymphsystem der Haut abtransportiert worden und hatten zur Pigmentierung des Lymphknotens geführt. Aufgrund des histopathologischen Befundes konnten die behandelnden Ärzte auf die komplette Lymphknotendissektion aus dem Abstromgebiet des Melanoms verzichten.

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