Mehr Qualität bei Koloskopien in Westfalen-Lippe

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KÖLN (iss). Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Westfalen-Lippe registriert eine deutliche Qualitätsverbesserung im Bereich der Koloskopie.

Qualität im Blick bei der Koloskopie: Checks und Kolloquien verbessern die fachliche Qualifikation.

Qualität im Blick bei der Koloskopie: Checks und Kolloquien verbessern die fachliche Qualifikation.

© Foto: Klaro

"Waren in der ersten Hygieneüberprüfung 2004 noch 43 Praxen zu beanstanden, zeigten sich in 2006 nur noch elf Praxen als auffällig", schreibt KV-Vize Dr. Wolfgang-Axel Dryden im Vorwort zum Qualitätsbericht für das Jahr 2006 der KVWL.

Vertragsärzte, die eine Genehmigung zur koloskopischen Untersuchung haben, müssen ihre Koloskope einmal im halben Jahr einem hygienisch-mikrobiologischen Check unterziehen. Außerdem müssen die Ärzte jedes Jahr nachweisen, dass sie mindestens 200 totale Koloskopien bis zum Zoekum, davon mindestens zehn mit Polypektomien, erbracht haben. Diese Bedingung hatten im Jahr 2004 insgesamt 168 von 238 Ärzten erfüllt, also 68,9 Prozent. Im vergangenen Jahr betrug die Quote 90,7 Prozent (156 von 172 Ärzten).

Die Qualitätssicherungs-Kommissionen der KV Westfalen-Lippe haben 2006 zur Feststellung der fachlichen Qualifikation in den Bereichen Kernspintomografie, Koloskopie, Labor, Radiologie und Sonografie 376 kollegiale Fachgespräche, so genannte Kolloquien, mit Ärzten geführt, die die Genehmigung zur Abrechnung bestimmter Leistungen beantragt hatten. Bei 39 Ärzten sprachen die Kommissionen die Empfehlung "nicht bestanden" aus.

Im Bereich der Radiologie gab es 562 Verfahren, die Mammografie ausgenommen. Von ihnen waren 116 komplett ohne Beanstandung. In 429 Fällen stellten die Prüfer vereinzelte Fehler fest, die ohne weitergehende Maßnahmen blieben. In 14 Fällen war die Qualität nur bedingt brauchbar und eine Überprüfung nach einem halben Jahr notwendig. Drei Prüfungen ergaben eine ungeeignete Qualität.

Bei der KVWL haben die Niedergelassenen im vergangenen Jahre 8386 Anträge zur Abrechnung genehmigungspflichtiger Leistungen gestellt. Dabei war die weit überwiegende Zahl der Ärzte mit ihren Anträgen erfolgreich, nur bei 7,8 Prozent lag die Befähigung nicht vor.

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