Ärzte Zeitung, 07.04.2010
Machen Mischwesen eine Änderung des
Embryonenschutzgesetzes erforderlich?
Seit vielen Jahren bereits experimentieren Forscher
mit dem Vermischen von tierischen und menschlichen Genen, aber auch von
Zellen und Geweben. Gibt es ethische Bedenken? Der Nationale Ethikrat
erarbeitet derzeit eine Stellungnahme zu Mensch-Tier-Mischwesen.
Von Philipp Grätzel von Grätz
Mischwesen aus Mensch und Tier gibt es seit der
Antike. Und schon damals waren sie ethisch problematisch: Zentauren zum
Beispiel, oben Mensch, unten Pferd, sollen entstanden sein, als sich
der griechische König Ixion betrunken mit einer Wolke
vergnügte, die - wie üblich auf Anregung von
Göttervater Zeus - die Gestalt von dessen Gattin Hera hatte.

Mischwesen wie der Zentaurus Nessos
beflügeln heute wieder die Phantasie. © photos.com
Verglichen mit diesen Abgründen sind moderne
Diskussionen um Mensch-Tier-Mischwesen geradezu technokratisch: Was
für einen ethischen Status hat eigentlich ein Tier, dem eine
gewisse Menge an menschlichem Gehirn implantiert wird? Und ist ein
hypothetisches Wesen, das aus einem menschlichen Zellkern und der
entkernten Eizelle eines Schafs erzeugt wurde, ein ganzer Mensch?
Der Nationale Ethikrat beschäftigt sich in den
kommenden Monaten mit diesen und ähnlichen Fragen und hat dazu
vor kurzem eine öffentliche Anhörung in Berlin
veranstaltet. "Die Frage der Mensch-Tier-Wesen taucht in der modernen
Biomedizin immer wieder auf, und zumindest in Deutschland ist das
bisher noch nicht systematisch ethisch bewertet worden", betont
Wolf-Michael Catenhusen, ehemals Staatssekretär im
Bundesforschungsministerium. Catenhusen ist Sprecher einer
Arbeitsgruppe des Ethikrats, die im Laufe dieses Jahres eine
Stellungnahme zu Mensch-Tier-Mischwesen erarbeiten soll.
Nun sind Mensch-Tier-Mischwesen in der modernen Biomedizin
kein ganz neues Phänomen. Bakterien, die zum Zwecke der
Arzneimittelherstellung menschliche Gene tragen, locken niemanden
hinter dem Ofen hervor. Und auch das Klonschaf Polly hat in die
Biologielehrbücher der Oberstufe längst Einzug
gehalten. Anders als das bekanntere Klonschaf Dolly trug Polly ein
Human-Gen in sich, sodass aus ihrer Milch der menschliche
Gerinnungsfaktor IX gewonnen werden konnte.
Diese Beispiele zeigen, dass Mensch-Tier-Mischwesen nicht
zwangsläufig ethisch problematisch sein müssen. Ein
Escherichia-coli-Bakterium, das menschliches Insulin produziert, bleibt
ein E.-coli-Bakterium. Und Polly war kraft Aussehen, Habitus und
geistigen Fähigkeiten ein Schaf - Faktor IX hin oder her.
Es ist aber nicht immer so einfach: "Es geht uns bei unseren
Diskussionen nicht nur um die Übertragung einzelner Gene oder
Zellen", so Catenhusen zur "Ärzte Zeitung". Ethische Fragen
stellten sich eher, wenn zum Beispiel größere Mengen
menschlicher Nervenzellen in das Gehirn eines Tieres
übertragen werden: Ab wann werden durch einen solchen Eingriff
die Eigenschaften des Tieres so sehr verändert, dass es nicht
mehr zu einer normalen Interaktion mit Artgenossen fähig ist?
Oder anders herum betrachtet: Wann nähert sich ein Tier,
vielleicht sogar ein Primat, durch die Implantation menschlichen
Hirngewebes, so sehr dem Menschen an, dass die Unverwechselbarkeit des
Menschen verloren zu gehen droht?
Endgültige Antworten darauf gibt es derzeit nicht,
wird es vielleicht nie geben. Aber der Ethikrat möchte sich
zumindest an Antworten auf diese Frage versuchen. "Wir wollen zum
Beispiel diskutieren, ob sich Forschung mit Mischwesen nach
quantitativen Gesichtspunkten differenzieren lässt", so
Catenhusen. Sollte, mit anderen Worten, eine Obergrenze für
die Menge von zum Beispiel menschlichem Hirngewebe festgelegt werden,
das auf Tiere übertragen werden darf? Und macht es einen
Unterschied, ob der Empfänger dieser Zellen eine Maus oder ein
Affe ist?
Wenn bei neuronalen Transplantaten menschliches Gewebe auf
Tiere übertragen wird, entstehen Chimären.
Zusätzlich will sich der Ethikrat auch um zytoplasmatische
Hybride, als Cybride bezeichnet, kümmern. Diese Variante von
Mischwesen entsteht, wenn ein menschlicher Zellkern in eine entkernte
Eizelle etwa einer Kuh übertragen wird. In diesem Fall ist
jede Zelle des sich entwickelnden Lebewesens "gemischt".
Zytoplasmatische Hybride sind das Ergebnis einer Variante der
Klontechnik. In Deutschland wurden solche Experimente bisher nicht
gemacht. In anderen Ländern wie China schon.
"Der Punkt hier ist, dass diese Hybride vom derzeitigen
Embryonenschutzgesetz nicht explizit erfasst werden", sagte Catenhusen.
In diesem speziellen Punkt will der Ethikrat deshalb diskutieren, ob es
Bedarf für eine Ausdehnung des Embryonenschutzgesetzes auf mit
humanen Zellkernen erzeugte zytoplasmatische Hybride gibt.
Möglicherweise ist das aber auch unnötig: Die
Bundesregierung zumindest habe vor Kurzem erklärt, das
Embryonenschutzgesetz verbiete die Herstellung von Hybriden.
Catenhusen: "Wir wollen das Thema zumindest noch einmal beleuchten, um
den Wissenschaftlern rechtliche Klarheit zu geben."

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