Breiter Widerstand gegen Fallpauschalen bei Therapie psychisch Kranker
Die Regierung plant, die psychiatrische und psychosomatische Versorgung auf DRG umzustellen. Die Betroffenen fürchten, auf den Kosten sitzen zu bleiben. 14 Organisationen und Ärzteverbände machen ihrem Ärger Luft.
Veröffentlicht:BERLIN (af/sun). Die von der Bundesregierung geplante Reform des neuen Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen - kurz Psychentgeltgesetz - stößt auf erheblichen Widerstand bei den Betroffenen. Das Gesetz wird erstmals am Donnerstag (22. März) im Bundestag beraten.
Die Pläne gefährdeten die psychiatrische Versorgung stellen 14 Organisationen und Ärzteverbände, darunter die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie und Selbsthilfegruppen, in einer gemeinsamen Resolution fest.
Korrekturen am Gesetzentwurf gefordert
Es sei nicht akzeptabel, dass der Entwurf des Psychentgeltgesetzes die Morbiditätslast den Krankenhäusern aufbürde.
Außerdem werde die Finanzierung der regionalen Pflichtversorgung durch die Krankenhäuser und der Personalkosten nicht geklärt. Die Unterzeichner der Resolution fordern daher Korrekturen am Gesetzentwurf.
Die Koalition will mit dem Gesetz die Vergütung stationärer Behandlungen psychisch kranker Menschen auf das DRG-System umstellen. Das neue Entgeltsystem soll Regierungsangaben zufolge in einer Übergangsphase bis zum Jahr 2022 eingeführt werden.
Damit werde den Einrichtungen ausreichend Zeit gewährt, sich auf die Veränderungen ihrer Erlösbudgets einzustellen, heißt es in der Gesetzesvorlage.
"Mittel werden stärker leistungsorientiert verteilt"
Das Gesetz verteuere die Versorgung nicht, betont die Regierung: "Die Mittel werden zwischen den Einrichtungen lediglich stärker leistungsorientiert verteilt"
Mit dem Entwurf soll der Gemeinsame Bundesausschuss beauftragt werden, Grundlagen für eine systematische Qualitätssicherung in der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung zu erarbeiten. Dies schließt ein, Indikatoren zur Beurteilung der Versorgungsqualität festzulegen.
An das Gesetz angehängt ist zudem ein neuer Anlauf, für die Arbeit von Honorarärzten eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Dafür sollen die Paragrafen 2 des Krankenhausentgeltgesetzes und der Bundespflegesatzverordnung geändert werden.
Die Änderungsanträge seien inzwischen in der Koalition und mit den Ressorts abgestimmt, hieß es aus Koalitionskreisen.