Deutschland verfehlt WHO-Ziele deutlich

Bei der Tabakkontrolle liegt Deutschland nur auf einem der hinteren Plätze. Dabei hapert es in Deutschland nicht nur am Nichtraucherschutz.

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BERLIN (hub). Im internationalen Vergleich liegt Deutschland beim Nichtraucherschutz nur auf Platz 26 von 31 Staaten. Das habe die aktuelle Tabak-Kontroll-Skala der Europäischen Krebsorganisationen (ECL) ergeben, schreibt das Aktionsbündnis Nichtrauchen (ABNR-Positionen 5/2011).

Platz 1 und 2 belegen demnach Großbritannien und Irland. Der Schutz vor Passivrauchen ist ein wesentliches Element der internationalen Tabak-Rahmenkonvention der WHO (Framework Convention of Tobacco Control). Deutschland hat diese Konvention bereits im Jahre 2003 unterzeichnet und 2004 ratifiziert.

Doch von einem effektiven Schutz vor Passivrauchen sei Deutschland auch heute noch weit entfernt, sagte Uwe Prümel-Philippsen, Sprecher des Aktionsbündnisses Nichtrauchen (ABNR) bei einer Veranstaltung in Berlin. "Die verschiedenen gesetzlichen Regelungen in den Bundesländern mit ihren zahlreichen Ausnahmeregelungen sind unhaltbar."

71 Prozent der Bundesbürger für bundeseinheitliche Regelung

Für eine bundeseinheitliche Regelung zum Nichtraucherschutz sprechen sich 71 Prozent der Bundesbürger aus. Das haben persönliche Befragungen von rund 2000 Deutschen im Alter von über 16 Jahren ergeben, teilt das DKFZ mit.

Ein weiteres Ergebnis der vom DKFZ beauftragten Umfrage: 2011 begrüßen drei Viertel der Befragten Rauchverbote in Gaststätten. 2005 waren es nur 53 Prozent. Auch bei Rauchern stieg die Zustimmung, von 30 auf 45 Prozent.

Deutliche Vollzugsdefizite gibt es auch in anderen Bereichen der WHO-Rahmenvereinbarung: So gibt es kein umfassendes Verbot aller Formen von Tabakwerbung. Noch immer gibt es vielfältige Sponsoringaktivitäten im Kultur-, Sport-, Gesundheits- und Sozialbereich. Und noch immer stehen über 400.000 Zigarettenautomaten in Deutschland (ABNR-Positionen 3/2010).

WHO Framework Convention of Tobacco Control

Mit der Unterzeichnung des WHO-Rahmenabkommens gehen die Unterzeichnerstaaten rechtliche Verpflichtungen ein. Diese sind unter anderen:

  • Schutz vor Passivrauchen
  • Umfassendes Verbot von Tabakwerbung und Tabaksponsoring
  • Steuerliche Maßnahmen zur Reduzierung des Tabakkonsums
  • Maßnahmen zur Förderung des Rauchstopps und zur Therapie bei Tabakabhängigkeit
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