Leitfaden

Mit Opium in den Urlaub

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BONN. Urlaubszeit ist Reisezeit - was für Schmerzpatienten, die nicht zuhause bleiben wollen, einige Mühen bedeutet.

Die Bundesopiumstelle verweist auf die unterschiedlichen Anforderungen zwischen Mitgliedsstaaten des Schengen-Abkommens und anderen Ländern betreffend die erforderlichen ärztlichen Bescheinigungen zur Mitnahme von Betäubungsmitteln.

Vor Reisen in Nicht-Schengen-Staaten rät sie, sich eine mehrsprachige Bescheinigung gemäß dem "Leitfaden für Reisende" des International Narcotics Control Board ausstellen zu lassen. (cw)

Informationen zum Thema "Reisen mit Betäubungs- mitteln" sowie alle erforderlichen Formulare online unter: www.bfarm.de/reisen

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