Rheuma ist kein Grund, Patienten nicht zu impfen
BERLIN (gvg). Eine immunsuppressive Behandlung ist bei Patienten mit einer rheumatischen Erkrankung kein Argument gegen Impfungen mit Totvakzinen. Daran wurde vor kurzem auf der Fortbildungsveranstaltung "Praxis Update 2008" in Berlin erinnert.
Veröffentlicht:"Immunsupprimierte Patienten sollten jährlich gegen Influenza geimpft werden, alle fünf Jahre gegen Pneumokokken und alle zehn Jahre gegen Tetanus", betonte Professor Bernhard Manger von der Universität Erlangen. Auch alle weiteren Impfungen mit Totvakzinen, zum Beispiel gegen Tetanus, Diphtherie oder Hepatitis B, seien bei entsprechendem Risikoprofil möglich. Lediglich Lebendimpfstoffe wie gegen Mumps/Masern/Röteln (MMR), Varizellen, Gelbfieber sowie Typhus oral seien kontraindiziert.
Immunsuppression schmälert die Wirksamkeit nicht
"Es gibt mehrere Studien, die zeigen, dass Impfungen mit Totvakzinen nicht zu einer Zunahme der Krankheitsaktivität führen", so Manger. Auch die Wirksamkeit der Impfungen werde durch die Immunsuppression nicht beeinträchtigt. So hätten zum Beispiel niederländische Ärzte in einer Studie mit 234 Kindern und Jugendlichen die Impfantwort auf eine Konjugatimpfung gegen Meningokokken der Serogruppe C im Detail untersucht. Die Studienteilnehmer waren zwischen einem Jahr und 19 Jahren und hatten eine juvenile idiopathische Arthritis (JIA) "Es gab keine Zunahme der Krankheitsaktivität, und die Impfantwort war bei allen Patienten für einen Impfschutz ausreichend", sagte Manger.
Die Impfung erzielte ausreichende Antikörpertiter
Eine weitere Studie untersuchte mit ähnlicher Fragestellung die Impfantwort auf eine Grippe-Impfung bei erwachsenen Patienten mit systemischem Lupus erythematodes oder Rheumatoider Arthritis. "Auch hier gab es ausreichende Antikörpertiter und keinen Anstieg der Krankheitsaktivität", betonte der Rheumatologe. Zusätzlich wurde noch die Zusammensetzung der Lymphozytenpopulationen im peripheren Blut analysiert - auch das ohne auffälligen Befund.
Wichtig sei, sich zu vergegenwärtigen, dass Patienten unter Immunsuppression ein erhöhtes Infektionsrisiko haben, das in jedem Fall ein konsequentes Impfprogramm rechtfertige. "Gemäß den Empfehlungen der STIKO sind diese Patienten als Kandidaten für Indikationsimpfungen gegen Pneumokokken und Influenza anzusehen, auch wenn diese Patientengruppe nicht speziell als Risikokollektiv definiert worden ist", so Manger.
Mehr Info unter www.rki.de - dann "Infektionsschutz" anklicken, dann "Epid Bull" und Nr. 39/2005 (Sonderheft "Impfen bei Immunsuppression")