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Rheuma

Vielen Kranken helfen nur Medikamente ohne Zulassung

Regressforderungen der Kassen können die Therapie bei rheumatisch-entzündlichen Erkrankungen erschweren.

Veröffentlicht:

MANNHEIM/HEIDELBERG. Viele der mehr als 200 rheumatisch entzündlichen Erkrankungen sind so selten, dass dafür keine Medikamente zugelassen sind, erinnert die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh) vorab zu ihrem Jahreskongress in Mannheim.

"Bei diesen seltenen Erkrankungen müssen wir mehr als die Hälfte der Patienten im Off-label-Bereich therapieren. Vor allem neue Medikamente wollen wir diesen Patienten nicht vorenthalten, wenn keine alternative Therapie zur Verfügung steht", wird Professor Hanns-Martin Lorenz vom Universitätsklinikum Heidelberg, Tagungspräsident der DGRh, zitiert.

Auch für viele Kinder sei die Off-Label-Therapie die einzige Möglichkeit, so Dr. Jürgen Grulich-Henn, Tagungspräsident der Gesellschaft für Kinder- und Jugendrheumatologie (GKJR), vom Universitätsklinikum Heidelberg.

Besonders brisant sei die Situation bei jungen Rheuma-Patienten mit einer Uveitis, die ja bis zur Erblindung führen kann. Zwar erziele die Behandlung, etwa mit Basistherapeutika wie Methotrexat oder TNF-alpha-Blockern, sehr gute Ergebnisse.

Unklare Rechtslage bemängelt

Für Kinder sei jedoch kein einziges dieser Medikamente zugelassen. "Dieses Beispiel macht deutlich, dass ein striktes Verschreiben von Medikamenten rein im Zulassungsgebiet gerade in der Rheumatologie fatale Folgen für die Patienten haben kann und daher völlig unrealistisch ist", sagt Lorenz.

Verschreiben Rheumatologen neue Medikamente bei Krankheiten ohne Zulassung, wird dies nach Angaben von Lorenz von den Krankenkassen zwar toleriert, aber oft nur, solange die neuen Medikamente günstig sind.

Bei den häufig sehr teuren Rheuma-Medikamenten müsse der Arzt oder die Klinik mit einer Regressforderung rechnen.

"Bei Therapiekosten von bis zu 25.000 Euro pro Jahr und Patient kann das sehr schnell existenzielle Folgen haben", warnt Lorenz. Er beklagt außerdem, dass die Rechtslage zum Thema Off-label-Verschreibung trotz einiger Urteile nach wie vor unklar sei. (eb)

Der 41. Kongress der DGRh findet vom 18. bis 21. September in Mannheim statt: www.dgrh-kongress.de

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