Donnerstag, 24. Mai 2012
Ärzte Zeitung, 12.12.2010

Pflege: 73.000 erhalten Mindestlohn

Grüne: Lohnuntergrenze in der Pflege notwendig

BERLIN (fst). Von den bundesweit 520.000 Beschäftigten, die ambulant oder stationär in der Pflege tätig sind, profitieren rund 73.000 vom gesetzlichen Mindestlohn, 13.000 davon im Osten. Dieser beträgt in Ostdeutschland 7,50 Euro, in den alten Ländern 8,50 Euro. Das hat die Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag hin erklärt.

Bundesweit gab es im März 2010 etwa 9400 Vollzeitbeschäftigte in der Pflege, die ergänzendes Arbeitslosengeld II beziehen, also sogenannte "Aufstocker".

Für die Grünen bezeichnete deren pflegepolitische Sprecherin Elisabeth Scharfenberg den Mindestlohn als "notwendig". Er trage dazu bei, einen "weiteren Verfall der Attraktivität der Pflegebranche aufzuhalten".

Seit 1. August 2010 ist die so genannte Pflegearbeits-Bedingungs-Verordnung in Kraft, die den Mindestlohn regelt. In der stationären Pflege beträgt der durchschnittliche Bruttostundenverdienst 14,17 Euro, in der ambulanten Pflege 13,57 Euro.

Die Regierung erklärt, auch für Leiharbeitskräfte werde eine Regelung angestrebt. Derzeit werde das Arbeitnehmerüberlassungs-Gesetz novelliert und befinde sich in der Abstimmung. Damit soll die Europäische Leiharbeitsrichtlinie umgesetzt werden.

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