Neue Regeln für Suizidbeihilfe

Das ärztliche Berufsrecht für Beihilfe beim Suizid soll geändert werden - entscheidend bleibt das ärztliche Gewissen.

Veröffentlicht:

BERLIN (fuh). Die deutsche Ärzteschaft will mit Blick auf das derzeit geltende Berufsrecht Widersprüche bei der Regelung für Beihilfe zum Suizid auflösen. Das hat Bundesärztekammerpräsident Professor Jörg-Dietrich Hoppe angekündigt.

In einem Entwurf für die neuen Grundsätze zur Sterbegeleitung werde zwar klargestellt, dass Beihilfe zum Suizid nicht zu den ärztlichen Aufgaben gehöre, sagte Hoppe. Sie solle aber in Zukunft möglich sein, allerdings nur dann, wenn der Arzt das mit seinem Gewissen vereinbaren könne.

Die Beihilfe zum Suizid ist zwar nach den derzeit geltenden Regelungen nicht strafbar, bisher aber durch das ärztliche Berufsrecht als unethisch verboten. Es sei an der Zeit, diesen Widerspruch aufzulösen, so der Bundesärztekammerpräsident in einem Gespräch mit der "Ärzte Zeitung".

Er stellte klar, dass eine Suizidbeihilfe für ihn selbst keine Handlungsoption sei, er könne sie mit seinem Gewissen nicht vereinbaren. "Ich plädiere für gekonnte Palliativmedizin bis zur palliativen Sedierung", sagte Hoppe.

Mit Blick auf die in der deutschen Ärzteschaft umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) geht der Kammerpräsident von einem Richtungswechsel aus. Er erwarte, dass sich der nächste Deutsche Ärztetag in Kiel für die Zulassung der PID in engen Grenzen aussprechen wird. Das 2002 auf dem Ärztetag in Rostock beschlossene Verbot werde keinen Bestand haben.

Hoppe wertete in der "Frankurter Rundschau" den Vorschlag als sinnvoll, die PID auf wenige spezialisierte Zentren zu begrenzen und immer eine Ethikkommission einzuschalten.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Entscheidung des Parlaments

Slowenien erlaubt assistierten Suizid für Schwerkranke

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Traumatologie

Bienenstich in die Hornhaut: Schnell raus mit dem Stachel!

Lesetipps
Ein junger Fuchs im Wald

© Thomas Warnack/dpa

Alveoläre Echinokokkose

Fuchsbandwurm-Infektionen sind wohl häufiger als gedacht

Schema einer Messung der minimalen Resterkrankung bei Patienten und Patientinnen mit akuter lymphatischer Leukämie, akuter myeloischer Leukämie, chronischer myeloischer Leukämie oder mit multiplen Myelom

© freshidea / stock.adobe.com

Messbare Resterkrankung

Muss man wirklich auch die letzte Krebszelle eliminieren?