Ärzte Zeitung, 30.03.2011
Kammer Hessen ist gegen BÄK-Konzept zur Sterbehilfe
FRANKFURT/MAIN (ine). Gegen die geänderten Grundsätze der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung haben sich die Delegierten der Landesärztekammer Hessen ausgesprochen.
"Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe", heißt es in einer Mitteilung. Dies sei mit ethischen Grundsätzen nicht vereinbar.
Begründung: Die Formulierung der BÄK, wonach die Mitwirkung des Arztes beim Suizid keine ärztliche Aufgabe sei, impliziere, dass die Mitwirkung eine private und individuelle Aufgabe sein könne.
Außerdem sei es ein Unterschied, ob Ärzte ihre Patienten am Ende des Lebens begleiten, behandeln und trösten oder ob sie ihnen zu einem selbst herbeigeführten Tod verhelfen.
[24.05.2012]
Schlechte Noten für das Patientenrechtegesetz: Der vom Kabinett verabschiedete Entwurf gilt als kleinster gemeinsamer Nenner. Länder, Kassen und Opposition nörgeln, haben aber auch Ideen, wie der Entwurf in ihren Augen noch gerettet werden kann.
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