Auch angestellter MVZ-Arzt kann Belegarzt sein

KASSEL (mwo). Auch ein angestellter Arzt eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) kann eine Genehmigung als Belegarzt bekommen. Allerdings gilt eine solche Genehmigung immer nur für den einzelnen Arzt, nicht aber für das MVZ, urteilte der Vertragsarztsenat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel.

Veröffentlicht:

Damit verpflichtete das BSG in einem konkreten Fall die KV Berlin, einem angestellten Neurochirurgen die von seinem Arbeitgeber, einem MVZ, begehrte Genehmigung zu erteilen.

"Nach der Konzeption des Gesetzes sollen Vertragsärzte und Medizinische Versorgungszentren grundsätzlich die gleichen Behandlungsmöglichkeiten in der vertragsärztlichen Versorgung haben", erklärten die Kasseler Richter zur Begründung.

Gleichzeitig machte das BSG Hoffnungen anderer MVZ zunichte, sie könnten einzelne Ärzte überwiegend oder sogar ganz als Belegärzte abstellen, wenn dafür andere im MVZ angestellte Kollegen gar nicht belegärztlich tätig werden.

Die Genehmigungsvoraussetzung, "dass nämlich die stationäre Tätigkeit des Arztes gegenüber der ambulanten von untergeordneter Bedeutung sein muss, muss bezogen auf jeden einzelnen Arzt erfüllt sein, der belegärztlich tätig werden soll, und nicht bezogen auf das MVZ", stellte das Gericht klar. Da es hier nur um ein Belegbett gehe, sei im konkreten Fall diese Voraussetzung erfüllt.

Az.: B 6 KA 15/10 R

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein Hinweisschild mit Bundesadler vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

© Uli Deck/picture alliance/dpa

Update

Urteil

Bundesverfassungsgericht: Triage-Regelung nicht mit Grundgesetz vereinbar