Uni Gießen wirft Boldt wissenschaftliches Fehlverhalten vor

GIEßEN/LUDWIGSHAFEN (maw/eb). Professor Joachim Boldt, ehemaliger Chefarzt für Anästhesie und Operative Intensivmedizin des Klinikums Ludwigshafen, hat zu seiner Wirkzeit an der Justus-Liebig-Universität (JLU) gegen die Regeln der Institution zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis verstoßen.

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Wie die JLU mitteilt, gehe die Ständige Kommission der JLU inzwischen davon aus, dass ein wissenschaftliches Fehlverhalten Boldts als für erwiesen zu erachten sei. Im Zentrum des Verfahrens habe vor allem eine Publikation Boldts gestanden, die von einer Fachzeitschrift zurückgezogen worden war, da keine Labor- und Patientendaten vorgelegen hätten (wir berichteten).

Die Ständige Kommission habe die Vorwürfe im Verfahren der JLU zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis geprüft und den Betroffenen angehört. Sie sei nun zu dem Schluss gekommen, dass Boldt Daten zu der Untersuchung vernichtet habe, zu deren Aufbewahrung er gesetzlich verpflichtet war, da es sich um eine klinische Prüfung handelte.

Dem Anästhesisten war im Februar von der Uni Gießen untersagt worden, den Titel Professor weiterhin zu führen. Die außerordentliche Professur der Medizin hatte Boldt im Jahr 1993 erhalten. Wie die Uni Gießen damals mitteilt, wurde im Rahmen der Untersuchungen gegen Boldt festgestellt, dass er seiner gesetzlichen Verpflichtungen zur Lehre in den letzten Semestern nicht mehr nachgekommen ist.

Der Anästhesist Boldt war im November mit einer gefälschten Studie über Plasmaexpander aufgeflogen. Der Skandal zog weite Kreise - von dem amerikanischen Fachjournal, über die Deutsche Fachgesellschaft für Anästhesiologie bis hin zu Ärztekammer Rheinland-Pfalz und der zuständigen Staatsanwaltschaft.

Boldt verlor daraufhin seinen Job als Chefarzt der Anästhesie am Klinikum Ludwigshafen. Die Kammer ermittelt seitdem gegen ihn.

Die Kammer hatte jüngst 105 Studien von Boldt aus den Jahren 1999 bis 2010 überprüft - nur 15 waren von der Ethikkommission von der Kammer genehmigt oder zumindest dort eingereicht worden, gab die Kammer Anfang Februar bekannt.

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