So senken privat Versicherte ihre Steuerlast

Ärzte können Vorauszahlungen ihrer Krankenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben absetzen.

Von Jürgen Lutz Veröffentlicht:
Mit einem Vorschuss auf die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung lässt sich Steuern sparen.

Mit einem Vorschuss auf die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung lässt sich Steuern sparen.

© K.-U. Häßler / fotolia.com

NEU-ISENBURG. Privat versicherte Ärzte können ihre Steuerlast ganz legal um einige tausend Euro senken. Dazu müssen sie einen Vorschuss auf ihre Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung leisten, der das bis zu zweieinhalbfache des Jahresbeitrags ausmachen darf.

Ein solches Vorgehen "lohnt sich besonders, wenn die Praxiseinnahmen höher ausgefallen sind als erwartet und der Arzt sich einer hohen Steuerlast gegenübersieht", so Steuerberater Achim Albert von der Kanzlei Rausch und Kollegen im nordbayerischen Hösbach.

Denn im Jahr der Zahlung können insgesamt 3,5 Jahresbeiträge auf einen Schlag als Sonderausgaben abgesetzt werden, statt des üblichen einen Jahresbeitrags.

Geleistete Beiträge zur Krankenversicherung können in voller Höhe angesetzt werden

"Darüber hinaus können Ärzte, die so vorgehen, in den nächsten zweieinhalb Jahren andere Versicherungsprämien bis zur Höhe von jährlich 2800 Euro geltend machen", wie Albert erläutert. Dazu gehören unter anderem Prämien für Berufsunfähigkeits-, Risikolebens- oder private Haftpflichtversicherungen.

Diese Beträge gehen bei einer regulären Zahlung meist verloren, da bereits die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung diesen Rahmen für Sonderausgaben ausschöpfen. Die geleisteten Beiträge zur Krankenversicherung aber können stets in voller Höhe angesetzt werden.

Steuerersparnis kann beachtlich ausfallen

Eine Beispielrechnung zeigt, dass die Steuerersparnis beachtlich ausfallen kann. Zahlt ein Hausarzt im Jahr 5000 Euro an Beiträgen für seine Basiskranken- und Pflegeversicherung, kann er inklusive des Vorschusses im ersten Jahr 17.500 Euro steuerlich geltend machen (3,5 mal 5000 Euro). In den folgenden zwei Jahren werden je 2800 Euro an weiteren Sonderausgaben angesetzt.

Im vierten Jahr sind es nur 300 Euro, da für das halbe Jahr, für das noch kein Vorschuss geleistet wurde, die Hälfte der Beiträge für die PKV berücksichtigt werden muss.

Bis zu 25.900 Euro können steuerlich geltend gemacht werden

Alles in allem können 25.900 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Wer seine PKV-Beiträge regulär zahlt, kann in diesen vier Jahren insgesamt nur 20.000 Euro ansetzen (4-mal 5000 Euro).

"Liegt der Grenzsteuersatz bei 42 Prozent, ergibt sich mit dem Soli-Zuschlag eine zusätzliche Ersparnis von 2614 Euro im Vergleich zur jährlichen Zahlung", rechnet Steuerberaterin Dagmar Kayser-Passmann in Unna vor.

Vorher mit Steuerberater reden

Sie rät Ärzten, die dieses Steuerspar-Modell anwenden wollen, vorher auf jeden Fall mit ihrem Steuerberater zu reden. Auch müsse sich der versicherte Arzt im Klaren sein, dass die Ausübung des Kündigungsrechts oder ein Wechsel der Krankenkasse in dieser Zeit de facto alles andere als sinnvoll sei.

Außerdem empfiehlt sich die rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der eigenen Versicherung, um die konkreten Modalitäten zu klären. Manche Versicherungsgesellschaften gewähren bei einer Vorauszahlung der Beiträge Skonto.

Gothaer gewährt angeblich Nachlass bei Jahreszahlung

Laut dem Informationsdienst "Versicherungstip" gewährt etwa die Gothaer bei Jahreszahlung einen Nachlass von vier Prozent. Sollte sich für einen Versicherten in den folgenden Jahren die Beitragshöhe ändern, habe dies jedoch keinen Einfluss auf die Höhe der zu meldenden Beiträge.

Vielmehr verkürze oder verlängere sich dadurch der Zeitraum, für den die Beiträge gezahlt wurden, heißt es bei der "Continentale".

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