Schwerkranke Kinder: Mehr Geld für Uni-Ambulanzen

BERLIN (ras). Die Finanzierung von Spezialambulanzen an Universitätskliniken scheint gesichert. Mit dem vom Bundestag am vergangenen Donnerstag verabschiedeten Versorgungsstrukturgesetz eröffnen sich für Kinder mit schweren chronischen und seltenen Erkrankungen damit deutliche bessere Perspektiven.

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Darauf weist jetzt die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) in einer Mitteilung hin. Das neue Gesetz sieht vor, dass bei der Vergütung pädiatrischer Hochschulambulanzen für gleiche Leistungen künftig die deutlich höheren Vergütungsvereinbarungen anzusetzen sind, die in kinder- und jugendmedizinischen Spezialambulanzen außerhalb der Universitäten bereits erstattet werden.

Bisher waren die hochspezialisierten Leistungen an pädiatrischen Universitätskliniken deutlich unterfinanziert gewesen. Darauf hat die DGKJ in den vergangenen Jahren aufmerksam gemacht.

Dies ist nun vom Bundesgesundheitsministerium im Versorgungsgesetz aufgenommen worden. Unterstützung erfuhren die Kinder- und Jugendärzte insbesondere von Ulrike Flach, gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion.

Zusatzpauschale für höheren Aufwand

Den Ambulanzen der Universitätskliniken für Kinder- und Jugendmedizin (nach Paragraf 117 SGB V) wird nun erstmals die Möglichkeit gegeben, ihren erhöhten Aufwand mit einer Zusatzpauschale ähnlich wie ermächtigte Spezialambulanzen an kommunalen Kinderkliniken geltend zu machen, dies ist durch Ergänzung des Paragrafen 120, Abs. 2 SGB V möglich.

Die Maßnahme sichert laut DGKJ die Existenz der Spezialambulanzen an Hochschulen und unterstreicht den erheblichen Mehraufwand bei der Versorgung von Kindern im Vergleich mit erwachsenen Patienten.

Neben der primären Betreuung von Kindern mit chronischen oder seltenen Krankheiten kümmern sich die Teams der Spezialambulanzen auch um die Lebenssituation der betroffenen Familien.

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