TK zückt Geldbeutel für rezeptfreie Arzneien

OTC-Präparate als Kassenleistung - ab 2012 gilt das für die Versicherten der Techniker Krankenkasse. Doch die Erstattung ist an Bedingungen geknüpft.

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Die Versicherten der TK bekommen künftig die Ausgaben für manche OTC-Präparate erstattet.

Die Versicherten der TK bekommen künftig die Ausgaben für manche OTC-Präparate erstattet.

© dpa

HAMBURG (fst). Die Techniker Krankenkasse übernimmt ab Januar für ihre 7,9 Millionen Versicherten die Kosten für rezeptfreie Arzneimittel (OTC) der besonderen Therapierichtungen - Anthroposophie, Homöopathie und Phytotherapie.

Gedeckelt ist die Kostenübernahme auf maximal 100 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten. Zudem muss es sich um apothekenpflichtige Präparate handeln.

Kosten für Medikamente, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss oder durch Gesetz aus dem Leistungskatalog ausgeschlossen sind, darf die Kasse nicht erstatten.

Versicherte müssen in Vorkasse gehen

Der behandelnde Arzt stellt bei dieser neuen Satzungsleistung der TK zunächst ein Privatrezept oder ein grünes Rezept aus. Die Versicherten treten in der Apotheke in Vorkasse und reichen anschließend Verordnung und Quittung zur Erstattung ein.

Ein TK-Sprecher bezeichnete es auf Anfrage als "nicht vorhersehbar", wie viele Versicherte das Angebot nutzen werden. Für den TK-Verwaltungsrat sagte Dieter F. Märtens, die Kasse wolle sich mit diesen Satzungsleistungen "im Wettbewerb mit anderen Krankenkassen positionieren".

TK nutzt Möglichkeiten, die das Versorgungsgesetz bietet

Die Techniker Kasse nutzt als erste gesetzliche Kasse die erweiterten Möglichkeiten für Satzungsleistungen, die mit dem Versorgungsstrukturgesetz geschaffen worden sind.

Danach können Kassen ihren Versicherten unter anderem bei Vorsorge und Rehabilitation, künstlicher Befruchtung, der Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln oder in der häuslichen Krankenpflege zusätzliche Satzungsleistungen anbieten.

Diese Neuregelung ist von vielen Kassen kritisiert worden, weil damit der Wettbewerb auf nicht versorgungsrelevante Themen gelenkt werde. So hat beispielsweise Baden-Württembergs AOK-Chef Dr. Christopher Hermann die Option für neue Satzungsleistungen im Versorgungsgesetz als "Nippes-Wettbewerb" bezeichnet.

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