Organspende kurz vor dem Durchbruch?

Freie Fahrt für die Entscheidungslösung: Im Bundestag zeichnet sich ein Konsens bei der Organspende ab. Alle Fraktion ziehen nun offenbar an einem Strang - obwohl es ungeklärte Streitpunkte gibt. Am Mittwoch soll die Entscheidung fallen.

Veröffentlicht:
Organspendeausweis: Bürger sollen sich bald öfter entscheiden.

Organspendeausweis: Bürger sollen sich bald öfter entscheiden.

© dpa

BERLIN (nös). Bei der Neuregelung der Organspende zeichnet sich ein Durchbruch ab. Alle fünf Fraktionen im Deutschen Bundestag wollen sich am Mittwoch final über einen gemeinsamen Gruppenantrag zur Einführung der Entscheidungslösung verständigen, wie die "Ärzte Zeitung" erfuhr.

Künftig sollen die Bürger regelmäßig nach ihrer Spendebereitschaft gefragt werden. Neben den Organspendeausweisen soll die Bereitschaft auch auf der elektronischen Gesundheitskarte vermerkt werden können.

Dazu gibt es gibt es einen fraktionsübergreifenden Konsens, erfuhr die "Ärzte Zeitung" sowohl aus Koalitions- als auch Oppositionskreisen.

Aus der schwarz-gelben Koalition hieß es am Dienstag zudem, der Zwang, sich entscheiden zu müssen, sei vom Tisch. "Es muss die Freiheit geben, sich nicht zu entscheiden."

Beratungen womöglich schon im März

Gerade bei diesem Thema gibt es aber offenbar weiter Streitpotenzial: "Der Teufel steckt bekanntlich im Detail", hieß es aus der Koalition.

Bei der Frage nach dem Zwang bestehe noch Verhandlungsbedarf. Aus der Opposition kam am Dienstagabend prompt das Dementi: Es gebe keinen Verhandlungsbedarf mehr beim Zwang, hieß es.

Dennoch schließt hinter vorgehaltener Hand manch ein Koalitionsvertreter nicht aus, dass letztlich doch noch einige Oppositionsabgeordnete ausscheren könnten. "Aber die Mehrheit wird kommen."

Der Gruppenantrag könnte bereits Mitte März in den Bundestag eingebracht werden. Er würde dann parallel zur Novelle des Transplantationsgesetzes behandelt.

Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hatte im Herbst vorgeschlagen, die Entscheidungslösung als Änderungsantrag darin aufzunehmen. Diesen Weg hatten allerdings Oppositionspolitiker abgelehnt, da sie Teilen dieses Gesetzes nicht zustimmen wollen.

In der Novelle wird vor allem europäisches Recht umgesetzt - etwa die Einführung von Transplantationsbeauftragten. Bereits Anfang März könnte die erste Lesung angesetzt werden, hieß es aus dem Umfeld des Bundesgesundheitsministerium.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Deutsche Apotheker- und Ärztebank

Kreditkarte und Organspende-Ausweis in einem

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Traumatologie

Bienenstich in die Hornhaut: Schnell raus mit dem Stachel!

Lesetipps
Ein junger Fuchs im Wald

© Thomas Warnack/dpa

Alveoläre Echinokokkose

Fuchsbandwurm-Infektionen sind wohl häufiger als gedacht

Schema einer Messung der minimalen Resterkrankung bei Patienten und Patientinnen mit akuter lymphatischer Leukämie, akuter myeloischer Leukämie, chronischer myeloischer Leukämie oder mit multiplen Myelom

© freshidea / stock.adobe.com

Messbare Resterkrankung

Muss man wirklich auch die letzte Krebszelle eliminieren?