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Jüdisches Krankenhaus stoppt religiöse Beschneidungen

BERLIN (dpa). Als Konsequenz aus dem Kölner Beschneidungs-Urteil wird das Jüdische Krankenhaus Berlin bis auf Weiteres keine religiös begründeten Beschneidungen an Jungen mehr vornehmen.

Veröffentlicht:

Man könne die Chirurgen angesichts der rechtlichen Unsicherheit nicht operieren lassen, sagte ein Sprecher des Krankenhauses am Freitag. Er bestätigte damit einen Bericht der "tageszeitung" (taz, Samstag).

Das Krankenhaus wünsche sich, diesen "Bestandteil unserer medizinischen Aufgaben seit 250 Jahren" bald wieder aufnehmen zu können, sagte der Leiter der Klinik für Innere Medizin, Kristof Graf, der "taz".

Das Landgericht Köln hatte die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen als Körperverletzung bewertet.

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Dr. Karlheinz Bayer 30.06.201210:59 Uhr

ein Fehlurteil

§ 223 (1) sagt, daß wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird.
Mißhandlungen sind jetzt allerdings Handlungen, welche die körperliche Unversehrtheit oder das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigen. Beschneidungen beeinträchtigen das körperliche Wohlbefinden weder erheblich noch unerheblich. Sie stellen auch keinen risikoreichen Eingriff dar, und sie sind eine medizinische Maßnahme, die sowohl für den beschnittenen Jungen als auch seine spätere Partnerin / seinen späteren Partner(durch den möglichen Wegfall krebserregenden Smegmas) nutzen.
Das Nichtbeschneiden eines Jungen, der Teil einer Glaubensgemeinschaft ist, in der Beschneidungen fester Bestandteil sind, kann andererseits sehr wohl zu einer gesundheitlichen Schädigung führen. Gesundheit ist schließlich nicht definiert als die Abwesenheit eines Präputiums, sondern der Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen.
Wie kann es einem muslimischen oder jüdischen Kind sozial wohlergehen, wenn ihm ein Teil seines Glaubens von einem Kölner gericht genommen wird?
Es ist ein Fehlurteil, umso schlimmer, als gerade die Beschneidung im Deutschland des Nationalsozialismus, wie in anderen totalitären Regimen auch, immer wieder zum Anlaß genommen wurde Minderheiten zu diskriminieren.
Auch bezüglich des Minderheitenschutzes ist das Urteil ein Fehlurteil.
Ich hoffe, daß bald ein höheres, weiseres Gericht dieses Urteil wieder kassiert.

Dr.Karlheinz Bayer, außer Arzt und Bürger auch ein evangelischer Christ

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