Ärzte Zeitung, 06.07.2012
Ärztekammer Hessen verhängt 34 Geldstrafen
FRANKFURT / MAIN (jvb). In knapp einem Viertel der Korruptionsfälle in den vergangenen fünf Jahren hat die Landesärztekammer Hessen Ermittlungen eingeleitet.
In diesem Zeitraum wurden der Kammer 150 Fälle gemeldet. In 40 Fällen wurde berufsrechtlicht ermittelt und davon in 34 Fällen Geldstrafen von bis zu 12.000 Euro verhängt, teilte die Kammer mit.
Im Schnitt mussten Ärzte 1200 Euro zahlen. Die Zahlen seien aber nicht repräsentativ für alle Bundesländer, heißt es.
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| [08.07.2012, 15:37:51] |
| Uwe Schneider
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| Abschreckend genug?
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Geldstrafen bis zu 12.000 Euro, wenn es Fälle gibt, bei denen es um Zuwendungen bis zu 500.000 Euro geht, wenn auch der zuletzt genannte Fall nicht in Hessen spielte:
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/817233/korruptionsprozesse-aerzte-gestoppt.html
Die Satzungen der Ärztekammern kennen typischerweise Obergrenzen für Geldbußen kennen, die keine hinreichende Abschreckung für solche Fälle darstellen. Hier tut eine Flexibilisierung in Abhängigkeit von der Zuwendungssumme not, die natürlich mehr als nur abgeschöpft werden müsste. zum Beitrag »
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