Transplantation

BÄK hält Vorwürfe für unberechtigt

Veröffentlicht:

GÖTTINGEN. Der Vorsitzende der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer, Professor Hans Lilie, misst der Strafanzeige des Göttinger Rechtsanwalts Professor Steffen Stern keine Erfolgschancen bei.

Stern, Verteidiger des im Göttinger Transplantations-Skandals angeklagten Chirurgen, hält die BÄK-Richtlinien zur Transplantation für rechts- und verfassungswidrig. Sein Vorwurf lautet auf "Totschlag in einer unbestimmten Anzahl von Fällen".

Die Strafanzeige sei ein strategisches Ablenkungsmanöver, sagte Professor Hans Lilie der "Ärzte Zeitung". Die Richtlinien seien vom BÄK-Vorstand diskutiert und verabschiedet worden.

Sollte die Staatsanwaltschaft einen konkreten Verdacht sehen, müssten sämtliche Präsidenten der Landesärztekammern als Beschuldigte gelten. "Das kann ich mir nicht ansatzweise vorstellen."

Auch inhaltlich sieht Lilie die Vorwürfe als unberechtigt an. "Wir machen die Richtlinien nicht, um Menschen zu töten", sagte er. "Niemand von uns hat einen Tötungsvorsatz."

Die Richtlinien seien in vielen Gremien, Fachkommissionen sowie den Transplantationsgesellschaften diskutiert worden. Auch Kritik an der Karenzzeit-Regelung wies er zurück.

Diese sei getroffen worden, weil sich eine alkoholbedingte Leberzirrhose durch Abstinenz zurückbilden könne. Patienten könnten also selbst etwas dafür tun, um die Schwere ihrer Krankheit zu reduzieren.

Angesichts des Organmangels sei es gerechtfertigt, dass dieser Faktor bei der Verteilung der knappen Ressourcen eine Rolle spiele, so Lilie. Im Übrigen entscheide nicht die Bundesärztekammer über die Listung von Patienten, sondern die jeweilige unabhängige Transplantationskonferenz. (pid)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

EU-Pharma-Regulierung: Impulse für Deutschland

Der Stand der Europäischen HTA-Regulation

Kooperation | Eine Kooperation von: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Kommentare
Dr. Wolfgang P. Bayerl 01.08.201416:01 Uhr

Deutschland ist ja international besonders chirurgenfreundlich,

kaum ein anderes Land leistet sich die Definition einer "Körperverletzung" für JEDEN chirurgischen Eingriff.
Eigentlich schon das beste Beispiel für die innige Liebe zwischen Juristen und Mediziner.
Irgendwie haben die einen Minderwertigkeitskomplex.

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neue Leitlinie veröffentlicht

Stenosen der Nierenarterie: Wann muss interveniert werden?

Sie fragen – Experten antworten

FSME-Impfung: Auch außerhalb der Risikogebiete auf Kasse?

Lesetipps
Eine Katze beißt in eine Hand.

© Northern life / stock.adobe.com

Tierverletzungen

Bis(s) zur Infektion: Das richtige Vorgehen bei Bisswunden

Nebenwirkungen: Lässt sich Fieber nach der FSME-Impfung vermeiden?

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Nebenwirkungen: Lässt sich Fieber nach der FSME-Impfung vermeiden?