Korruption

Transparency wünscht sich Offizialdelikt

Die Stellungnahmen zum Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen mehren sich. Neuralgischer Punkt aus Ärztesicht ist nach wie vor die fehlende Rechtssicherheit für Kooperationen.

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Anti-Korruptionsverein Transparency International Deutschland fordert, den geplanten Straftatbestand Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen als Offizialdelikt auszugestalten.

Damit wären die Staatsanwaltschaften verpflichtet, etwaige Verstöße von Amts wegen zu verfolgen. Die Forderung ist Teil der Stellungnahme, die Transparency zu dem aktuellen Gesetzentwurf abgibt.

Die Stellungnahmen

1.der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen

2.des Marburger Bundes

3.und der deutschen Sektion von Transparency International

Der sieht bislang vor, dass die Strafverfolgung lediglich auf Antrag geschieht. - Unterdessen hält die Diskussion um negative Auswirkungen des Korruptions-Gesetzes auf ärztliche Kooperationen an.

So bekräftigt die KBV in ihrer 12-seitigen Stellungnahme, Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen grundsätzlich zu befürworten. Allerdings sollte das Gesetz "eine präzise Abgrenzung zu erwünschten Kooperationen enthalten".

Dazu macht die KBV zwei dezidierte Formulierungsvorschläge, um einesteils Absprachen und Gewinnverteilung in sozial- und berufsrechtlich zulässigen Kooperationen vom Korruptions-Tatbestand auszunehmen.

Und anderenteils Ärzte in unzulässigen Kooperationen dann zu entlasten, wenn die Selbstverwaltung der betreffenden Vertragsbeziehung zuvor grünes Licht gegeben hat.

Erst kürzlich hatte auch der Marburger Bund mangelnde Genauigkeit in den Formulierungen des Gesetzentwurfs beklagt. Unter anderem monierte die Ärztegewerkschaft, weder im Gesetzestext noch in der Begründung gebe es konkrete Anhaltspunkte dafür "wo legitime Zusammenarbeit endet und strafbares Verhalten beginnt".

In einer direkten Antwort auf die Bedenken des MB, die der Redaktion der "Ärzte Zeitung" vorliegt, lässt der Bundestagsabgeordnete Dr. Jan-Marco Luczak (CDU) erkennen, dass in Koalitionskreisen die Bedenken aus der Ärzteschaft zumindest Gehör finden. Luczak ist auch Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das Antikorruptionsgesetz.

Luczak wörtlich: "Bei der konkreten Ausgestaltung des Gesetzes müssen wir darauf achten, dass - im Interesse von Innovation und Forschung - gewollte Kooperationen zwischen Ärzten und anderen Akteuren im Gesundheitswesen nicht behindert werden.

 Forschungskooperationen sind medizinisch notwendig und gewünscht - sie müssen daher auch künftig möglich sein. Eine klare Regelung ist wichtig, um eindeutig zwischen gewünschten und inkriminierten Kooperationen unterscheiden zu können.

 Anwendungsbeobachtungen zum Beispiel soll es auch weiterhin geben". (cw)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

EU-Pharma-Regulierung: Impulse für Deutschland

IQWiG-Methoden-Papier und EU-Guidances: Ein Vergleich

Kooperation | Eine Kooperation von: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda

Schärfere Strafen verabschiedet

Was Frankreichs neues Anti-Gewalt-Gesetz Ärzten wirklich bringt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gefährdete Senioren erkennen

Sturz auf Bodenhöhe: Wann droht eine Hirnblutung bei älteren Menschen?

Lesetipps
Rezeptunterschrift? Immer eigenhändig. Immer!

© detailblick-foto / stock.adobe.com

Bundessozialgericht

Rezeptunterschrift gestempelt: Internist drohen 1,24 Millionen Euro Regress

Ein Hausarzt lädt in seiner Praxis Dokumente in eine elektronische Patientenakte

© Daniel Karmann/dpa

Stichtage rücken näher

Warum es sich für Praxen lohnt, vor dem 1. Oktober in die ePA einzusteigen