Innovationsfonds

Hecken setzt auf Mindestgrößen

Der Innovationsfonds weckt Begehrlichkeiten. GBA-Chef Josef Hecken als sein künftiger Hüter baut schon an hohen Hürden.

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BERLIN. Mit dem Innovationsfonds lobt die Koalition 900 Millionen Euro für die Integrierte Versorgung und 300 Millionen Euro für Versorgungsforschung aus.

Wer sich darum bewerben will, muss rigide Vorgaben akzeptieren. Darauf hat der designierte Vorsitzende des Innovationsausschusses, Professor Josef Hecken, bei einer Veranstaltung des Bundesverbands Managed Care in Berlin hingewiesen.

Projekte sollen eine kritische Mindestgröße erreichen, sagte Hecken, ohne Zahlen und Summen zu nennen. Die bisherigen Erfahrungen mit der IV zeigten, dass Projekte oft zu klein seien, als dass daraus ausreichend Evidenz abgeleitet werden könne.

Hecken forderte die Kassen auf, sich zusammenzuschließen, um starke Projektgrößen zu erreichen. Das gilt auch für Arztnetze.

Sie sollten Cluster vorbereiten, wenn sie teilnehmen wollten, kommentierte der Vorsitzende des BKK-Dachverbands Franz Knieps die Ankündigungen des GBA-Chefs.

Das letzte Wort über die Größe sei aber noch nicht gesprochen. BMC-Vorsitzender Professor Volker Amelung warnte in diesem Zusammenhang vor einem "Pragmatismus des Verteilens".

Einstufiges Bewerbungsverfahren geplant

Bei den Großprojekten zur Verbesserung der Versorgung solle ein einstufiges Bewerbungsverfahren gelten, sagte Hecken. Für die Objekte der Versorgungsforschung könne auch ein zweistufiges Verfahren in Betracht gezogen werden, sagte Hecken.

Dies gelte vorbehaltlich der Zustimmung des Innovationsausschusses, der sich Mitte Oktober konstituieren soll.

Ein Punkt ist Hecken, der im Innovationsausschuss die Zügel in der Hand halten wird, außerordentlich wichtig: Ohne schlüssiges Evaluationskonzept schon vor Beginn des Projektes werde kein Antrag befürwortet.

Hecken kündigte an, vorerst zweigleisig zu fahren. Der GBA-Chef präferiert eine Übertragbarkeit der Fondsmittel in folgende Haushaltsjahre und eine Entfristung der Fondslaufzeit bis etwa 2022.

Laut Gesetzestext beträgt die Laufzeit jedoch vier Jahre von 2016 bis 2019. Nicht verbrauchte Mittel sollen zum Jahresende verfallen.

Sollte der Gesetzgeber die Übertragbarkeit der Mittel nicht mehr beschließen, erhalte der sich ebenfalls demnächst konstituierende Expertenbeirat eine Frist von höchstens acht Wochen, um mögliche Förderprojekte zu begutachten.

Mit Übertragbarkeit seien die "Zeitfenster entscheidend anders", sagte Hecken. (af)

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