Schönheits-Op

Vorher-Nachher hat in Werbung nichts zu suchen

Veröffentlicht:

KOBLENZ. Schönheits-Kliniken dürfen nicht mit Vorher-Nachher-Fotos werben, urteilte jetzt das Oberlandesgericht Koblenz.

Es gab damit einer Klage der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg gegen einen Arzt statt, der eine Schönheitsklinik in Rheinland-Pfalz betreibt. Auf seinen Internetseiten zeigt er unter anderem Bilder von Patientinnen vor und nach einem plastisch-chirurgischen Eingriff in der Klinik.

Die Bilder können allerdings erst angesehen werden, wenn sich Interessierte dafür registrieren. Dennoch ist die Werbung unzulässig, so das OLG.

Zwar sei die Heilmittelwerbung mit Vorher-Nachher-Bildern seit 2012 unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, für die Schönheitschirurgie sei das generelle Verbot aber ausdrücklich beibehalten worden.

An der Unzulässigkeit des Foto-Vergleichs ändere sich auch dadurch nichts, dass die Bilder erst nach Registrierung zu sehen sind. "Der Gesetzgeber hat die Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern gänzlich verboten", betonen die Richter. (mwo)

Az.: 9 U 1362/15

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Pharmakokinetik von Rezafungin bei einer Dosierung von 400mg, gefolgt von 200mg einmal wöchentlich

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [10]

Invasive Candida-Infektionen

Modernes Echinocandin – optimierte Eigenschaften und klinische Vorteile

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Mundipharma Deutschland GmbH & Co. KG, Frankfurt/Main
Abb. 1: sPGA-Ansprechen über zwei Jahre

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [1]

Psoriasis-Therapie bei Kindern und Erwachsenen

PDE-4-Hemmer: erste orale Systemtherapie für Kinder − auch bei besonderen Manifestationen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Amgen GmbH, München
CRP-Wert-unabhängig therapieren mit Ixekizumab

© Sebastian Kaulitzki / stock.adobe.com

Axiale Spondyloarthritis (axSpA)

CRP-Wert-unabhängig therapieren mit Ixekizumab

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Lilly Deutschland GmbH, Bad Homburg v. d. H.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Eine Person im CT.

© oksanazahray / stock.adobe.com

Risikoadaptiertes Vorgehen

Lungenkrebs-Screening: Nach Rauchstopp erst später ins CT?

Eine Frau hat Schmerzen im Unterbauch aufgrund einer Blasenentzündung und hält sich mit der Hand den unteren Bauch.

© Aleksandr Rybalko / stock.adobe.com

Urogenitale Malignome

Akute Zystitis kann auf künftigen Krebs hinweisen

Spritze zum Impfen mit Schriftzug

© Fiedels / stock.adobe.com

Hotline Impfen

Stellen Sie Ihre Fragen zum Impfen!