Heftiger Streit um Suizidbeihilfe entbrannt

Die Bundesärztekammer sieht die kommerzielle Sterbehilfe durch geltendes Strafrecht untersagt. Neue Gesetze seien nicht nötig. Die Hospiz-Stiftung widerspricht.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:

BERLIN. Zwischen der Bundesärztekammer (BÄK) und der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz-Stiftung ist ein heftiger Streit darüber entbrannt, ob die gewerbsmäßige Beihilfe zum Suizid durch ein neues Gesetz verboten werden soll oder nicht.

Der Präsident der BÄK, Professor Jörg-Dietrich Hoppe, stufte das geltende Strafrecht als ausreichend ein, um der kommerziellen Sterbehilfe einen Riegel vorzuschieben. Gewerbliche Beihilfe zum Selbstmord komme "praktisch" einer "Tötung auf Verlangen" gleich, sagte er vor Journalisten in Berlin. Die Tötung auf Verlangen sei nach Paragraf 216 Strafgesetzbuch (StGB) ausdrücklich untersagt. "Davon soll es auch keine Ausnahmen geben", betonte Hoppe.

Töten dürfe auch in Zukunft nicht "zum Handwerkszeug der Medizin" gehören. Dass es auch in Zukunft einen Sterbetourismus aus Deutschland in Länder gebe, in denen die Beihilfe zum Suizid erlaubt sei, lasse sich nicht ausschließen. "Wer partout aus dem Leben scheiden will, dem wird man den Weg in die Schweiz wohl nicht verbieten können", sagte Hoppe.

Die Deutsche Hospiz-Stiftung wiederholte dagegen ihre Forderung, die organisierte Suizidbeihilfe zu verbieten. "Davon zu sprechen, es sei gesetzlich bereits alles geregelt, ist falsch und fahrlässig", sagte der Geschäftsführende Vorstand der Organisation, Eugen Brysch. BÄK-Chef Hoppe bringe die "Kategorien durcheinander" und verwechsele den Straftatbestand der "Tötung auf Verlangen" mit der Beihilfe zum Suizid beziehungsweise der kommerziellen Suizidbeihilfe, so Brysch.

"Die praktischen Erfahrungen der vergangenen 20 Jahre haben deutlich gezeigt: Um professionellen Selbsttötungsvereinen konsequent einen Riegel vorzuschieben, gibt es keine Alternative zu einer Änderung des Strafrechts. Einen "Tod aus den Gelben Seiten" dürfe es in Deutschland nicht geben. Brysch forderte die Bundesärztekammer auf, hier für die nötige Klarheit zu sorgen.

Hintergrund des Streits sind Pläne der Bundesregierung, die "gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung" unter Strafe zu stellen. So ist es im Koalitionsvertrag von Union und FDP festgehalten. Ein Strafmaß wird aber nicht genannt.

In Deutschland hatten zuletzt viele Fälle von assistiertem Suizid durch die beiden Schweizer Sterbehilfe-Organisationen "Dignitas" und "Exit" sowie den früheren Hamburger Justizsenator Roger Kusch für öffentliches Aufsehen gesorgt.

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