MVZ Atriomed behält vorerst Zulassung

BERLIN/KÖLN (nös). Das Berliner MVZ Atriomed behält vorerst seine Kassenzulassung. Diese Entscheidung hat der Kölner Betreiber Health-Care Managers (HCM) im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes beim Bundesverfassungsgericht (BVG) erwirkt, wie sowohl HCM als auch die KV Berlin bestätigten (wir berichteten kurz).

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Dem MVZ war im Dezember vergangenen Jahres die Zulassung entzogen worden. Dem Atriomed wurde Abrechnungsbetrug vorgeworfen. In dem MVZ soll mehrfach mit falschen Arztnummern abgerechnet worden sein. Das Sozialgericht in Berlin ordnete im Dezember den sofortigen Vollzug an, wogegen der Betreiber HCM beim Landessozialgericht (LSG) Berlin Rechtsmittel einlegte.

Dort wurde der Zulassungsentzug zwar bestätigt, jedoch mit der entscheidenden Änderung, dass der Sofortvollzug der Einstellung der kassenärztlichen Tätigkeit erst zum 1. April 2010 wirksam wird. Dennoch betonten die LSG-Richter damals, dass das Sozialgericht den Sofortvollzug zu Recht angeordnet habe - es habe ein besonderes öffentliches Interesse bestanden.

Gegen diese Entscheidung legte HCM am 11. März dieses Jahres Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein, wie der HCM-Prokurist Michael Rauber der "Ärzte Zeitung" bestätigt. Vier Tage später, am 15. März, hat Karlsruhe dem Antrag stattgegeben und den Entzug der Kassenzulassung vorerst gestoppt. Man wolle nun schnellstmöglich wieder zu einem regulären Betrieb zurückfinden, bestätigte Rauber.

Bei der KV Berlin rechnet man nun damit, dass es zu einer Grundsatzentscheidung kommen muss. In dem konkreten Fall werde vom MVZ-Betreiber die Frage aufgeworfen, ob die üblichen Regeln der KV bei Abrechnungsbetrug auch für MVZ gelten, erklärte die Juristin Daria Katschinski von der KV. "In der einschlägigen Rechtsprechung ist das Bild ziemlich eindeutig", sagte sie.

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