Klobürste "nicht zur Körperhygiene nutzen"

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Eine Klobürste kann wahre Putzwunder bewirken - im Klo versteht sich. Doch das ist längst nicht selbstverständliches Wissen, glaubt zumindest ein US-Klobürsten-Hersteller. "Nicht zur Körperhygiene benutzen" druckte er deshalb als Warnung auf die Klobürsten-Verpackung. Mit diesem Hinweis schaffte er in den USA den ersten Preis im jährlichen Wettbewerb um die irrwitzigsten Produktwarnungen.

Als zweit-skurrilste Warnung zeichnete die Organisation "Michigan Lawsuit Abuse Watch" (M-LAW) die Aufschrift auf einem Kinderroller aus: "Dieses Produkt bewegt sich, wenn es benutzt wird." Und wer sich gerade noch über die in der Packungsbeilage gepriesenen vielseitigen Einsatzmöglichkeiten seines neuen Fieberthermometers freute, wurde vor dem Ausprobieren angewiesen: "Wenn dieses Thermometer rektal eingesetzt wird, sollte anschließend keine Messung im Mund durchgeführt werden."

Die Warnungen haben einen ernsten Hintergrund. Die USA gelten als Mekka für Produktklagen. Hersteller versuchen, sich gegen alle Eventualitäten zu schützen. Das Rechtssystem, in dem Geschworene grenzenlose Summen als Schadensersatz beschließen können, kostet die Wirtschaft nach Angaben von Präsident George W. Bush 230 Milliarden Dollar im Jahr. Er hat gerade eine Kampagne gestartet, um die Klageflut einzudämmen.

"Erlauben Sie Kindern nie, in der Spülmaschine zu spielen", riet ein Produzent von Küchengeräten. Auf einem elektrischen Massagestuhl stand: "Zwängen Sie nie ein Körperteil in die Rückenlehne, wenn die Rotoren laufen." Einen Preis gab es von M-LAW auch schon für diesen Hinweis auf einer Tischlerfräse: "Nicht als Instrument zum Zähne bohren gedacht".

Die Hersteller machen sich Gedanken, auf was für abstruse Ideen die Käufer kommen könnten. Wenn die passende Warnung fehlt, öffnen sie Klagen Tür und Tor. So stand kürzlich auf einem faltbaren Kinderwagen die dringende Warnung: "Kind vor dem Zusammenklappen entfernen." (dpa)

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