HINTERGRUND

Keiner der verbrecherischen NS-Ärzte war sich seiner Schuld bewußt

Von Patrick Hagen Veröffentlicht:

Die Worte des SS-Arztes Dr. Sigmund Rascher sprechen eine barbarische Sprache: "Die Versuche, bei denen selbstverständlich die Versuchspersonen sterben können, würden unter meiner Mitarbeit vor sich gehen. Sie lassen sich nicht, wie bisher versucht, an Affen durchführen, da der Affe vollständig andere Versuchsverhältnisse bietet." In einem Brief wandte Rascher sich 1941 an Heinrich Himmler, um die Erlaubnis für Versuche an Häftlingen in Konzentrationslagern zu bekommen. Himmler stimmte zu, und Rascher begann im KZ Dachau mit seinen Experimenten.

Er untersuchte, was mit Piloten passiert, die in großer Höhe ihr Flugzeug verlassen oder in kaltem Wasser notlanden müssen. Rascher steckte Häftlinge in Unterdruckkammern, um die Höhe zu simulieren, ließ sie stundenlang in Eiswasser liegen oder bei Minusgraden im Freien mit Wasser übergießen. Viele seiner Opfer überlebten die Experimente nicht.

Für seine Verbrechen ist Rascher nie zur Rechenschaft gezogen worden. Als der Nürnberger Ärzteprozeß über die Verbrechen der NS-Mediziner begann, war er bereits tot. Er war wegen Geschäften mit Häftlingen bei Himmler in Ungnade gefallen und wurde kurz vor Kriegsende unter ungeklärten Umständen in Dachau erschossen.

Angeklagt waren 20 Ärzte und drei Nichtmediziner

    Vor 60 Jahren fanden die Nürnberger Ärzte-Prozesse statt.
   

Vom 9. Dezember 1946 bis zum 20. August 1947 verhandelte der Erste Amerikanische Militärgerichtshof in Nürnberg gegen 20 Ärzte und drei Nichtmediziner. Der Prozeß zeigte erstmals das Ausmaß des Schreckens, den Mediziner in der Zeit des Nationalsozialismus im Namen der Forschung ausgeübt haben. Ärzte infizierten ihre Opfer in den Konzentrationslagern mit Malaria und Fleckfieber, um Impfstoffe zu testen, verletzten sie für Experimente mit Medikamenten oder entfernten ihnen Knochenteile für Transplantationen.

"Es war ein furchtbares Erlebnis zu sehen, mit welcher Akribie die Täter ihre Verbrechen dokumentiert haben", sagt Arno Hamburger im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung". Der jetzige Vorsitzende der Israelitischen Kultusgemeinde Nürnberg hat als 23jähriger die Akten und Dokumente für den Prozeß übersetzt und als Dolmetscher für die Alliierten gearbeitet. Die meisten Angeklagten bestritten die Menschenversuche nicht, hielten sie aber für legitim und notwendig oder beriefen sich auf Befehle und Anordnungen. "Keiner war sich einer Schuld bewußt", erinnert sich der damalige Dolmetscher.

Auch der zum Tode verurteilte SS-General und Leibarzt Hitlers, Professor Karl Brandt, erklärte sich wie alle anderen Angeklagten für "nicht schuldig". Brandt hatte seit 1939 den Massenmord an Behinderten und Kranken organisiert. Selbst in seinem Schlußwort findet sich kein Schuldeingeständnis.

"Hier stehe ich unter furchtbarster Anklage, als wenn ich nicht nur nicht Arzt wäre, sondern auch noch ein Mensch ohne Herz und Gewissen. Glaubt man, es sei mir ein Vergnügen gewesen, als ich den Ermächtigungsauftrag zur Euthanasie bekam?" Außer Brandt verurteilte das Gericht sechs der Angeklagten zum Tode, unter ihnen drei Ärzte. Neun Ärzte bekamen Haftstrafen, sieben wurden freigesprochen.

In der deutschen Öffentlichkeit fand der Ärzteprozeß zunächst wenig Beachtung. Die Tagespresse berichtete kaum über das Verfahren. "Auch ein großer Teil der Ärzteschaft wollte sich mit dem Thema nicht auseinandersetzen", sagt der Medizinhistoriker Professor Wolfgang Eckart aus Heidelberg. Kein Wunder, war ihre Verstrickung in die Verbrechen doch größer, als die Zahl von 23 Angeklagten vermuten läßt. Deutsche Mediziner gehörten zu den loyalsten Anhängern des NS-Regimes. Mehr als die Hälfte von ihnen waren Mitglied in nationalsozialistischen Organisationen.

Der Psychoanalytiker Alexander Mitscherlich schrieb, der Ärzteprozeß habe nur den Charakter einer "Stichprobe" gehabt. Seine Dokumentation des Prozesses, die er mit Fred Mielke erstellte, setzte ihn den Anfeindungen vieler Ärzte aus. "Die konservative Ärzteschaft wollte die Diskussion auf die Haupttäter beschränken", sagt Eckart. "Dabei gab es eine stille Mittäterschaft führender Mediziner."



Forschungspreis zu NS-Ärzten

Das Bundesgesundheitsministerium, die BÄK und die KBV haben einen Preis für wissenschaftliche Arbeiten zur Rolle der Ärzteschaft in der Zeit des Nationalsozialismus ausgeschrieben. Der Preis ist mit 10 000 Euro dotiert. Bewerben können sich bis zum 4. Dezember 2006 Wissenschaftler und Studenten an medizinischen Fakultäten, Ärzte und Psychotherapeuten. Die Arbeit kann allein oder in Zusammenarbeit entstanden sein. Die Jury besteht aus Vertretern des Bundesgesundheitsministeriums, der BÄK, der KBV, des Zentralrats der Juden in Deutschland und dem Verband der jüdischen Ärzte und Psychotherapeuten.

Bewerbungen an:

Kassenärztliche Bundesvereinigung GIMO - Roland Ilzhöfer Herbert-Lewin-Platz 2 10623 Berlin E-Mail: rilzhoefer@kbv.de

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Kurzporträt

Norbert Schmacke: Kämpfer für die evidenzbasierte Medizin

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

PPARδ-Agonist

Seladelpar zeigt Wirkung gegen primäre biliäre Cholangitis

Lesetipps
„Kein Krankenhaus kennt momentan seine Zukunftsperspektive“: Der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Professor Josef Hecken.

© Rolf Schulten

Kritik an Regierungsplänen

G-BA-Chef Hecken: Ärzten droht Burn-out nicht vom Geldzählen!