Inzest wird weiter bestraft
KARLSRUHE (dpa). Inzest bleibt in Deutschland strafbar. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Donnerstag ist der Paragraf, der den Beischlaf unter Geschwistern und anderen leiblichen Verwandten unter Strafe stellt, mit dem Grundgesetz vereinbar.
Damit wies das Gericht die Verfassungsbeschwerde eines wegen Inzests verurteilten Mannes aus Leipzig ab, der mit seiner Schwester vier Kinder hat. Nach dem Strafgesetz wird Inzest mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft.