Rauchverbot in Kneipen gilt nun bundesweit

BERLIN (dpa). Das Qualmen in Gaststätten und Behörden ist ab morgen vom Kap Arkona bis Konstanz verboten - zumindest grundsätzlich.

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Das Rauchverbot gilt von morgen an in allen Bundesländern. Damit ziehen auch Nordrhein-Westfalen und Thüringen nach. An Rhein und Weser war der Glimmstängel bisher nur in Behörden und Kliniken tabu, in Thüringen tritt das komplette Nichtraucherschutzgesetz erst in Kraft.

Vielerorts kann es teuer werden für den, der verbotenerweise raucht, denn Bußgelder bis zu 5000 Euro werden wirksam. Doch das bundesweite Rauchverbot steht wieder auf der Kippe. In Sachsen, Rheinland-Pfalz und im Saarland gelten Ausnahmen für Ein-Raum-Kneipen.

Das Bundesverfassungsgericht will noch im Juli ein Grundsatzurteil fällen. Eigentlich geht es nur um die Klagen zweier Kneipenwirte aus Berlin und Tübingen sowie eines Diskothek-Besitzers aus Heilbronn.

Doch Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier hat die Entscheidung als exemplarisch für weitere Beschwerden bezeichnet. Dabei geht es um die Frage, was mehr wiegt: der Gesundheitsschutz oder die Benachteiligung kleiner Lokale. In Deutschland gibt es etwa 80 000 Ein-Raum-Kneipen.

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