Homosexualität in Indien nach 150 Jahren legal

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NEU DELHI (dpa). Mit einem historischen Grundsatzurteil hat der Oberste Gerichtshof in Neu Delhi am Donnerstag das seit fast 150 Jahren geltende offizielle Verbot der Homosexualität in Indien aufgehoben. Das Verbot verstoße gegen den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz, hieß es nach Angaben der Nachrichtenagentur IANS in der Begründung der Richter.

Der in der Praxis selten angewandete Paragraf 377 des indischen Strafgesetzbuches, dem zufolge Homosexualität mit Gefängnis von mindestens zehn Jahren geahndet wird, sei daher nicht verfassungskonform. Das Gesetz aus der britischen Kolonialzeit stammt aus dem Jahr 1861 und besagt, dass es sich bei Homosexualität um "unnatürliche Liebe" handele.

Das Urteil wurde von Schwulen und Lesben mit großer Freude aufgenommen. Hinduistische, muslimische und christliche Gruppierungen in dem traditionell konservativen Land kritisierten die Entscheidung des Gerichts scharf.

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