Doping-Vorwurf: Gutachten sollen Claudia Pechstein entlasten

Eisschnellläuferin kämpft vor dem internationalen Sportgerichtshof gegen ihre Doping-Sperre.

Von Pete Smith Veröffentlicht:

FRANKFURT/MAIN. Unmittelbar vor Beginn des Prozesses vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS in Lausanne hat die Eisschnellläuferin Claudia Pechstein sechs neue Gutachten vorgelegt, mit denen die fünfmalige Olympiasiegerin den Vorwurf des Blutdopings widerlegen will.

Pechstein wurde am 3. Juli dieses Jahres von der Internationalen Eislauf-Union (ISU) für zwei Jahre gesperrt. Zwar liegt keine positive Dopingprobe vor; doch die Ankläger stützen sich auf das Blutprofil der Athletin, das in den vergangenen Jahren auffällige Retikulozytenwerte zeigt, die häufig über dem Grenzwert lagen (wir berichteten).

Die 37-Jährige weist jede Schuld von sich und führt die Schwankungen nun auf eine Anomalie zurück. Zwei der vorgelegten sechs neuen Gutachten sollen diese These erhärten. "Nach umfangreichen Untersuchungen des Blutbilds gehen wir davon aus", so Anwalt Simon Bergmann, "dass Claudia Pechstein wahrscheinlich eine angeborene leicht kompensierte Hämolyse aufweist."

Die Eisschnellläuferin ist die erste Sportlerin, die aufgrund der Anfang 2009 von der Welt-Anti-Doping- Agentur (WADA) eingeführten Blutprofil-Regel gesperrt wurde. In den vergangenen Monaten hat sich Claudia Pechstein mit wechselnden Begründungen gegen die Sperre gewehrt: Die Codenummern könnten nicht zweifelsfrei ihren Proben zugeordnet werden, die Kalibrierung der Messgeräte sei unterschiedlich, möglicherweise leide sie auch an einer Blutkrankheit. Der Prozess gegen sie hat richtungweisende Bedeutung.

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