Warum darf Wein nicht bekömmlich sein?

LUXEMBURG (dpa) Wein darf nicht "bekömmlich" sein - jedenfalls nicht in der Werbung. Dies jedenfalls meint der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in einem Rechtsgutachten.

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Die Behauptung, ein Wein sei mild und deswegen bekömmlich, sei eine gesundheitsbezogene Angabe, die gemäß einer EU-Verordnung von 2006 bei alkoholischen Getränken verboten sei.

Der Gutachter nahm zu einem Rechtsstreit zwischen der rheinland-pfälzischen Winzergenossenschaft "Deutsches Weintor" und dem Land Rheinland-Pfalz Stellung. Die höchsten EU-Richter werden in einigen Monaten entscheiden.

Die Genossenschaft hatte Wein der Rebsorten Dornfelder, Weiß- und Grauburgunder als "Edition Mild" mit dem Zusatz "sanfte Säure" vermarktet.

Auf dem Etikett hieß es unter anderem, der Wein werde durch ein "Schonverfahren zur biologischen Säurereduzierung" zum "milden Genuss". Auf dem Flaschenhals stand "Edition Mild bekömmlich".

Gesundheitsbezogene Angaben sind verboten

Die rheinland-pfälzischen Behörden hatten das beanstandet: Gesundheitsbezogene Angaben sind gemäß EU-Recht verboten.

Der slowakische Generalanwalt Jan Mazak vertrat die Auffassung, die strittige Werbung werde nicht nur als Hinweis auf allgemeine Eigenschaften des Weines verstanden, sondern auf dessen Verdaulichkeit.

Die Werbung mit einer besseren Verdaulichkeit könne nicht nur die Nachfrage von anderen Getränken wegverlagern, sondern "sogar neue Verbraucher, insbesondere solche mit einem empfindlichen Magen, anziehen".

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